Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Smee

Familienmitglied
Wir haben noch einen alten Mietvertrag! Zu was sind wir wirklich verpflichtet?

Ich bin komplett verwirrt! Mieterschutzbund sagt uns einmal, dass wir es müssen! Bei einer zweiten Auskunft, bekamen wir genau das Gegenteil gesagt! Schriftlich haben wir jetzt die Aussage, dass wir komplett renovieren müssen!

Eine befreundete Anwältin sagt, dass wir zu gar nichts verpflichtet sind! Sie ist allerdings keine Expertin im Mietrecht!

Hier mal ein Ausschnitt aus unserem Mietvertrag:

§3 Abs. 4
...Der Verpflichtete hat die Schönheitsrep. innerhalb der Wohng. regelm. u. fachgerecht vornehmen zu lassen. Hat der Mieter die Schönheitsrep. übernommen, so hat er spät. bei Ende des Mietverhält. alle bis dahin-je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung-erforderlichen Arbeiten auszuführen.

Die Schönheitsrep. umfassen insbes.:

Anstrich u. Lackieren der Innentüren sowie der Fenster u. Außentüren von Innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißeln der Decken u. Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.

Abs. 5
Grundsätzlich werden Schönheitsrep. in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig:

In Küchen, Bädern u. Duschen alle 3 Jahre,
in Wohn-u. Schlafräumen, Fluren, Dielen u. Toilletten alle 5 Jahre,
in allen Nebenräumen alle 7 Jahre.


Unser Vermieter ist leider ein echtes A........! Die letzten vier Mieter, die hier ausgezogen sind, hatten alle Probleme mit riesengroßen Renovierungsarbeiten, obwohl sie alle max. nur 3-5 Jahre drin gewohnt haben! Sie haben es leider auch fast alle hingenommen! Bis auf unsere Untermieter, die es beim Auszug nicht unterschreiben wollten, dass sie nach vier Jahren Mietzeit noch eine Rechnung von ca. 2000 € zu zahlen hätten! Die Wohnung war in einem tadellosen Zustand! Den cholerischen Anfall unseres Vermieters, haben wir en detail miterlebt!!!:bruddel:

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich komme hier nicht weiter!

:winke: Simone
 
Zuletzt bearbeitet:

Cinnamon Roll

Familienmitglied
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Hallo Simone,

da Einzige was ich verstanden habe ist, dass Ihr ausziehen wollt. Grundsätzlich ist es nach meinem Kenntnisstand so, dass Ihr (vorausgesetzt es steht nichts anderses im Mietvertrag) keine Renovierung zahlen müsst. Einschränkung gibt es da jede Menge z.B. wenn Ihr eine Decke die vorher weiß war farbig gestrichen habt muß sie wieder in den Ursprungszustand zurückgebracht werden etc.. Ggf Muss neu tapeziert werden wenn es so festgelegt ist.

Die von Dir zitierten § sind m.W. die Alten in den Standard-Verträgen, die Zeiträume sind vor 2-3 Jahren gerichtlich erhöht worden. Abgesehen davon sind Schönheitsreparaturen "gedeckelt" = bis zu einem Betrag XXX Euro pro Jahr (steht eigentlich auch im Vertag). Aber generell haben diese nichts mit einer Auszugsrenovierung zu tun.

Bei unseren Verträgen steht unter anderem (handschriftlich) drin, dass der Mieter beim Auszug die Tapeten in der Wohnung zu entfernen und die Bohrlöcher zu verschließen hat . Wo beim Einzug frisch tapeziert war steht im Vertrag , dass er neue Rauhfaser tapezieren und weiß anlegen (Qualität Fachbetrieb) muss.

Meine Meinung: Wenn die Wohnung nur normal "verwohnt" ist, ist sofern nicht anders im Vertrag (und das steht nicht in den Standard-§) festgelegt keine Renovierung notwendig. Die "normale Abnutzung" der Wohnsache ist durch die Miete abgegolten

Just my 2 Cent

Karsten
 

Connie

Mary Poppins
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Hallo Simone,

also wir haben das mit den Fenstern, Türen und Heizkörpern auch drin stehen gehabt in der Alten Haide.

Die Fenster haben wir von innen gemacht, es waren Altbau-Holzfenster die in den 9 Jahren die wir drin waren deutlich gelitten haben, besonders das in der Loggia.

Die waren in Ordnung als wir kamen und wir wollten sie auch so hinterlassen. Die Türen hab ich nur sauber gewischt und die Heizkörper auch - es wär ja ne ulkige Aufgabe, Nachtspeicheröfen richtig zu lackieren.

Gestrichen haben wir schon alles, es war frisch gestrichen als wir einzogen und nach 9 Jahren war das mal angebracht. Die Tapete drunter haben wir aber nicht neu gemacht.

Es wurde alles abgenommen und für "sehr in Ordnung" befunden, ich glaube die Verwaltertante war ganz erleichtert mal eine ordentlich hinterlassene Wohnung zu kriegen ;-)

Hilft Dir das jetzt? Wahrscheinlich nicht so sehr :(

Vielleicht hilft Dir aber das hier oder das hier - besonders auch ganz unten!

Im Zweifel muss dann wohl immer ein Gutachter entscheiden, was oder was nicht an Malerarbeiten erforderlich gewesen wäre.

Viel Glück,
 

Katja

Löwenbändiger
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

hmmm, ihr habt renoviert und der Vertmieter ist nicht damit einverstanden? Hab ich das richtig kapiert?

Also er kann schon verlangen daß es "fachgerecht" gemacht wurde. Er kann nach 9 Jahren auch neue Tapeten verlangen, neu lackierte Nachtspeicheröfen aber sicher nicht......

Vielleicht erklärst Du nochmal genau was eigentlich das Problem ist.....

:winke:
 

Connie

Mary Poppins
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Katja, ich glaube Simone wohnt weder 9 Jahre da noch hat sie Nachtspeicheröfen. Das war nur das was ich erlebt bzw. wie ich das gehandhabt habe als wir vor 2 Jahren umgezogen sind. ;-)

Ich denke der Umfang in dem sie "renovieren" müssen hängt davon ab wie lange sie drin gewohnt haben und wie der Zustand der einzelnen Räume ist. Deswegen hab ich auch die links reingesetzt.

:winke:
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

.........ich finds jetzt auch ein bißchen undurchsichtig und bin mir unschlüssig. Probiers hier mal :http://www.juraforum.de/forum/f48/s

da sind Fragen nach Renovierungsklauseln an der Tagesordnung
 

Smee

Familienmitglied
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

So, erst einmal Danke an Alle!

Habe wohl doch etwas wirr geschrieben...war ja auch schon spät....;) Sorry!

Wir wohnen seit 9 Jahren hier! Die Wohnung ist trotzdem in einem super Zustand! Fenster, Türen und fast alle Heizkörper sind in einem einwandfreien Zustand! Unser Parkett glänzt immer noch, fast wie am ersten Tag...naja fast, man kann schon einige Macken sehen...ist aber alles im Rahmen der normalen Gebrauchsspuren! Wir haben die Wohnung damals in einem komplett renovierten Zustand übernommen! Ich muß aber dazu sagen, dass alle Türen schon zum x-ten Mal überstrichen worden sind! Auch der Heizkörper im Schlafzimmer wurde dermaßen oft überstrichen, dass es schon nicht mehr toll aussieht! An den Türen und Zargen sind teilweise die herunterlaufenden Farbtropfen zu sehen!

Der Sohn unseres Vermieters war mittlerweile bei uns in der Wohnung! Er war über den Zustand restlos begeistert! Der Haus-u. Hofmaler war auch gleich mit von der Partie! Auf das Angebot bin ich gespannt! Wir sollen ihn nehmen, weil die Wohnung dann auf jeden Fall abgenommen werden würde! Als Negativ-Beispiel wurde dann der Auszug eines Mieters genannt, der es von einem anderen Malerunternehmen hat streichen lassen! Die Farbe war angeblich minderwertig!!! Der Hausmaler mußte noch einmal komplett streichen auf Kosten des Mieters!
Das Problem ist aber eigentlich der Vater (Hausbesitzer)! Eine sehr schwierige Person, mit der man überhaupt nicht reden kann!
Ich muß aber dazu sagen, dass wir in den 9 Jahren, die wir hier wohnen, nie Anlass zu irgendwelchen Beschwerden oder sonst. gegeben haben! Wir sind wirklich Mieter, die sich ein Hausherr wünschen kann :mrgreen:

Ich möchte ja nur wissen, ob wir gesetzlich dazu verpflichtet sind! Der Mieterschutzbund hat mich, mit seinen zwei unterschiedlichen Aussagen, komplett verwirrt!

Das Weißeln der Wände, werden wir so oder so machen! Das ist nach neun Jahren auch mehr als i.O!

Lieben Gruß,

Simone
 

Katja

Löwenbändiger
AW: Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht speziell den Renovierungsklauseln aus?

Wenn wirklich alles so in Ordnung ist, wir das streichen der Wände reichen.
Er kann nur dann mehr verlangen wenns "nötig" ist.

:winke:
 
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