kein Schulbus zur "Wunschschule"

Nike

Flying Googlemuckel
...... das ist die letztendliche Hürde zur pro oder contra Wunschschuleentscheidung die noch geklärt werden muss :(

Wenn der Antrag vor der Landesschulbehörde durchgeht, wonach es wohl aussieht, dann steht dem Besuch der Wunschschule nur noch das Schulbusproblem im Wege und ich weiss nicht an wen ich mich wenden kann.

Generell kann ich Nica ja mitnehmen, da meine Arbeitsstelle nur 5 Minuten von der Schule entfernt liegt, aber ich möchte auch für die anderen Tage, an denen ich frei hab oder krank bin ( oder nicht fahren mag, wegen Panikattacken ) oder oder oder gewappnet sein.

Deshalb wollte ich mal fragen, ob sich da jemand auskennt ( vielleicht weil selber schon die Erfahrung gesammelt wurde ).

Wir wohnen ja "auf`m Dorf"...es gibt einen kostenlosen Schulbus zur Grundschule einen Ort weiter und es gibt einen Schulbus zu einer Ganztagsschule hier im Umkreis ( die aber keine anderen Schüler befördern dürfen ).

Meine Fragen nun:

- gibt es eine gesetzl. Regelung auf Anspruch einer Schulbus- ( taxi )
beförderungen für Grundschüler und wenn ja...
- entfällt dieser wohl bei Wahl einer anderen Grundschule??

ich hoff mir kann da jemand weiterhelfen.... :rolleyes:
 

Carmen

Gehört zum Inventar
AW: kein Schulbus zur "Wunschschule"

Also, vorab: ich kann es dir nicht sagen, aber:

bei uns gibt es einen Bus zum Regelkindergarten im Nachbarort. Weil der Bus nur mittags nicht aber nachmittags fährt, gibt es einen finaziellen Ausgleich. Wir gehen aber nun in einen Wunschkindergarten und bekommen die Fahrtkosten nach dort nicht erstattet mit der Begründung, dass die Gemeinde ja einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellt.

Langer Rede, kurzer Sinn: ich könnte mir vorstellen, dass der Transfer nur für die Regelgrundschule gilt. Aber kannst du nicht auf der zustängigen Gemeindeverwaltung oder bei der Schule selbst nachfragen?

Sicher ist das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
 

Alena

Dauerschnullerer
AW: kein Schulbus zur "Wunschschule"

Ich kann mir das nicht vorstellen, dass die Gemeinde die Taxikosten für Schüler übernimmt, die nicht auf die wohnortnächste Schule gehen.
Nicht böse sein, aber wo soll das denn hinführen kostenmäßig??

Mit ÖPNV sieht es bei euch wahrscheinlich eher schlecht aus, oder?
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
AW: kein Schulbus zur "Wunschschule"

Bei uns war es damals so, dass nur der Fahrweg bezahlt wurde, wenn es sich bei der anderen Schule um bspw. ein anderes Konzept, einen anderen Schulzweig etc. handelte - ansonsten lag es bei den Eltern, wie die Kinder zur Schule gekommen sind und sie mussten die Kosten auch tragen.
 

Juli

Gehört zum Inventar
AW: kein Schulbus zur "Wunschschule"

Wir haben hier das gleiche Problem!

Ein Schulbus wird nicht bezahlt!

Meinte Tochter, wie auch 10 andere Kinder gehen in eine OGS einen Ort weiter. Die Beförderungskosten werden von der Gemeinde zur Hälte übernommen. Heist aber im Klartext, dass die Kinder morgens mit einem Taxibus gebracht werden, wovon dann die Hälfte von der Gemeinde finanziert wird und nachmittags müssen sie von den Eltern geholt werden.

Ob die hälftige finanzierung allerdings so noch weiter bestand haben wird, steht wohl eher in den Sternen.

Graundsätzlich gilt wohl eher, wer sein Kind nicht an der nächsten (zuständigen) Schule anmeldet, hat die Beförderungskosten selbst zu tragen.
 

Jaspis

Golden Girl
AW: kein Schulbus zur "Wunschschule"

Graundsätzlich gilt wohl eher, wer sein Kind nicht an der nächsten (zuständigen) Schule anmeldet, hat die Beförderungskosten selbst zu tragen.

Was mMn auch völlig in Ordnung ist. Warum sollte die Oeffentlichkeit für besondere Elternwünsche bezahlen wenn eine Beschulung in der Nähe durchaus möglich wäre?

Lieben Gruss
J.
 

Nike

Flying Googlemuckel
AW: kein Schulbus zur "Wunschschule"

Was mMn auch völlig in Ordnung ist. Warum sollte die Oeffentlichkeit für besondere Elternwünsche bezahlen wenn eine Beschulung in der Nähe durchaus möglich wäre?

Lieben Gruss
J.

Jaspis, es geht mir hier aber nicht um die Beurteilung dessen, sondern rein um eine rechtliche Grundlage bzw. mögliche Erfahrungswerte und Handhaben in gleichen Situationen. ;)

Im übrigen ist die Wunschschule max. 7 Fahr-Minuten von der anderen entfernt, liegt aber eben in einem anderen Stadtteil und gehört somit nicht zu unserem Einzugsgebiet.
 
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