Kaution trotz heftiger Mängel?

Nats

Jupheidi
Wir bekommen nichts vom Sozialamt und deshalb weiß ich nicht, ob die einspringen würden...Naja...Im Notfall nehm ich mir einen Anwalt, auf Armenrecht....oder wie es heißt...Mal sehen
 

Nats

Jupheidi
Wir bekommen nichts vom Sozialamt und deshalb weiß ich nicht, ob die einspringen würden...Naja...Im Notfall nehm ich mir einen Anwalt, auf Armenrecht....oder wie es heißt...Mal sehen
 

Monsy

Agent Amour
Sozialamt, das eine muss mit den anderen zu tun haben.

Bei Prozeßkostenbeihilfe, frag bitte genau nach wie es mit der Rückzahlung aussieht. Kann sein, dass die noch Jahre später Geld wollen.

Hatte einmal ein AG-Prozeß (leider verloren), da kam damals nach 5 Jahren das Gericht und wollte Kohle sehen. Hatte aber noch zu wenig.

Lg.
 

Monsy

Agent Amour
Sozialamt, das eine muss mit den anderen zu tun haben.

Bei Prozeßkostenbeihilfe, frag bitte genau nach wie es mit der Rückzahlung aussieht. Kann sein, dass die noch Jahre später Geld wollen.

Hatte einmal ein AG-Prozeß (leider verloren), da kam damals nach 5 Jahren das Gericht und wollte Kohle sehen. Hatte aber noch zu wenig.

Lg.
 

Monsy

Agent Amour
AW: Kaution trotz heftiger Mängel?

Hallo Natascha,

wollte mích nur erkundigen, wie bei dir die Lage ist und ob du vielleicht schon positive Nachrichten hast.

Lg.
 

Miriam78

Familienmitglied
AW: Kaution trotz heftiger Mängel?

hat er denn versprochen, oder habt ihr die Nachbesserungen auch schriftlich festgehalten. Sollte er Euch kündigen, könnt ihr dagegen mit Anwalt vorgehen, wenn ihr kein Geld habt, bekommt ihr gegen Antrag Prozesskostenhilfe. Nur wiel man kein Geld hat, heißt das noch lange nicht, daß man sich alles gefallen lassen muß.
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Kaution trotz heftiger Mängel?

Hallo Natascha,
laut Gesetz kann der Mieter eine vereinbarte Kaution in drei Monatsraten bezahlen. Enthält der Mietvertrag eine Regelung, die vorsieht, dass sofort beim Einzug die gesamte Kaution fällig ist, widerspricht das der Rechtslage. Der Mieter muss dann überhaupt keine Kaution zahlen, weil die Vertragsklausel unwirksam ist. AG Steinfurt, Az.4C636/98. Aber ob eine Zahlung der Kaution vom Vorhandensein etwaiger Mängel abhängt, weiß ich leider auch nicht. Finde auch nichts dazu. Ich glaube allerdings mich daran zu erinnern, dass eine Kaution trotzdem zu zahlen ist. Da diese ja dafür gedacht ist, für etwaige Schäden o.ä., die ihr evtl. verursacht, nach eurem Auszug verwendet zu werden. Genau weiß ich das allerdings nicht.

Vg
Kolibri
 

clatamo

Dauerschnullerer
AW: Kaution trotz heftiger Mängel?

hallo natascha,

also:
kaution kann in 3 raten gezahlt werden.
das sollte schon drin sein und ist dem vermieter
gegenüber nur fair.
wir vermieten selbst und wenn du einmal eine
komplett vermüllte wohnung leergeräumt hast,
dann besteht man auch auf kaution (schliesslich
überlässt man dem mieter ja auch sein eigentum...).
soviel zur sicht des vermieters...

zu den mängeln.
die haben nichts mit der kaution zu tun.
imübergabeprotokoll, was eigentlich bei einzug
angefertig wird, sollten alle mängel festgehalten
werden und auch genau beschrieben werden
WER diese WANN beseitigt.
geschieht dies nicht vereinbarungsgemäß, so
kannst du evtl. nach schriftlicher aufforderung
die mängel zu beseitigen, die miete mindern...

was ich tun würde:
schriftlich den vermieter anmahnen die mängel innerhalb
einer frist (2 wochen) zu beseitigen.
gleichzeitig dafür entschuldigen, dass ihr die kaution noch nicht vollständig bezahlt habt, dann eure situation erläutern und einen vorschlag machen,
wie die zweite hälfte zu zahlen ist (z.b. in zwei raten innerhalb der nächsten beiden monate).
ihr kanntet die bedingungen ja vor mietbeginn (dass 2 MM Kaution anfallen),
und da hättet ihr eigentlich schon sicher sein sollen, dass ihr die auch aufbringen könnt....

und wichtig:
freundlich und fair bleiben - dann klappt das auch!

gruss
 
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