Alina
Selfie Queen

Johanna bekam einen neuen Schulranzen zur Einschulung. Im Januar sah er dann so aus:
Anhang anzeigen 169560
Wir schickten den Ranzen ein und bekamen jetzt erst Antwort.
Die lautet:
- Das durchgescheuerte Rückenpolster ist nicht auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen, sondern auf stumpfe oder scharfkantige äußere Einwirkung. An den Rändern der aufgescheuerten Stelle ist eindeutig starker Abrief erkennbar und auch die Bodenplatte und Zugringe sind stark zerkratzt. Wir können diese Beschädigung daher nicht als Gewährleistungsfall einstufen.
Nun ich seh das etwas anders, denn ein Ranzen ist ein Gebrauchsgegenstand - und Wir haben ihn nicht mal EIN JAHR genutzt. Jetzt hab ich die Wahl, entweder ich bekomme nach fast 4 MONATEN bearbeitung meinen alten Ranzen wieder - kaputt natürlich, oder aber ich kaufe einen neuen... zum Sonderpreis von 25€ Oder aber ich "streite" mich weiter, und erkläre das es nicht sein kann das ein Ranzen nach normaler nutzung nach einem Jahr kaputt geht oder?
lg