Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

haasie2412

Gehört zum Inventar
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Su soweit ich weiß sind Läuse meldjngspflichtig gerad in Einrichtungen, und daher braucht man (zumindest bei uns) sogar ein Attest das keine mehr vorhanden sind.
 

frankanton

Puffbohne
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Ja genau, so ist es hier auch. Er darf erst in die Schule, wenn der Arzt bescheinigt, dass er lausfrei ist...*seufz*
 

Vivi+Niklas

Löwenmama
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Boah mich schüttelts schon bei der Vorstellung, meine Schwägerin sagte auch es wär der Horror pur... :ochne:

Ich drück euch allen die Daumen, dass ihr ganz schnell Lausfrei seid!!!

(Ich hatte sie als Kind, mit Kindergärtnerin als Mutter, übrigens alle naselang. :umfall: Da fand ich das gar nicht schlimm... :hahaha:)
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Su soweit ich weiß sind Läuse meldjngspflichtig gerad in Einrichtungen, und daher braucht man (zumindest bei uns) sogar ein Attest das keine mehr vorhanden sind.

http://www.pediculosis-gesellschaft.de/html/haufige_fragen.html#attestpflicht
Brauche ich für die Schule oder KiTa ein Attest nach einem Befall?

Das Gesetz sagt dazu in §34(2): ... bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung ... der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Dieses ärztliche Urteil liefert das RKI in seinem Merkblatt:
Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Den Eltern sollte bewusst sein, dass das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung sind.
Die Erziehungsberechtigten sollten auch die Durchführung der Behandlung bestätigen (ob diese elterliche Rückmeldung mündlich oder schriftlich erfolgen soll, richtet sich nach den örtlichen Regelungen).
Ein ärztliches Attest der Bestätigung des Behandlungserfolges ist bei Kopflausbefall zur Wiederzulassung nicht erforderlich.

Ohnehin wäre der Haupteffekt einer Attestpflicht eine höhere Dunkelziffer bei den gemeldeten Fällen und damit ist niemandem geholfen.
Manche Ärzte stellen nämlich keine Atteste aus.

Salat
 

Su

Das Luder
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Ja, genau aus dem Grund vom letzten Absatz melde ich keine Lausbefall mehr extra, wenn er in der Schule eh schon bekannt ist.

Unser Arzt verlangt für jede Bescheinigung für die Schule Geld. Dann noch die Zeit dazu und am Ende holt man sich die nächste Krankheit beim Arzt. Ich bin mittlerweile so Läuseerfahren, dass ich das selbst in die Hand nehme. Bei 3 Kindern hätte ich da viel zu tun....

Lg
Su
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Ich mag noch kurz einwerfen, wenn man natürlich im Betreuungsvertrag unterschrieben hat, dass man bei Lausbefall nur bei ärztlicher Bestätigung wieder Anspruch auf Betreuung hat, sieht's natürlich anders aus.

Salat
 

Su

Das Luder
AW: Hilfe wir haben Läuse.... und ich dreh durch

Das kommt davon wenn man gescheit daher redet :umfall:

Fragt nicht was ich gerade hier bei Larissa ihrer Mähne gemacht habe :zahn: Haben es aber wohl wenigstens zu Beginn gleich erwischt, waren nur 5 Stück, so wenige hatten wir noch nie.

grrrrrrrrrrrrr
Su
 
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