Heilpädagogig und Ergotherapie?

P

Püppchen30

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Frage an Euch!

unser Sohn ist im August in den Kindergarten gekommen.
Er ist jetzt 4 Jahre alt geworden und bekommt seit ca. 6 Wochen Frühförderung, da er motorisch zurück ist.
Dies wird vom Kindergarten aus gemacht, da dort die Heilpädagogin 1x in der Woche hin kommt.
Zudem geht er auch 1x in der Woche zu der Heilpädagogin in die Praxis.
Ich persönlich würde für ihn aber Ergotherapie auch sehr gut finden.
Die Heilpädagogin ist der gleichen Meinung wie ich, doch sie sagte mir, dass unser Kinderarzt dass bestimmt nicht auch noch aufschreiben würde.

Was meint ihr? Ist das zuviel? Andere Kinder bekommen doch auch z.B. Krankengymnastik und Ergotherapie.
Da unser Sohn auch Entwicklungsverzögert ist und unter einer Wahrnehmungsstörung leidet. Das sagte uns gestern die Heilpädagogin, da er zu sich selbst noch du sagt und nicht ich.
Da hatte ich ja auch schon einmal gepostet drüber.
Ich weiss zwar nicht, was das jetzt für eine Wahrnehmungsstörung sein kann,
da konnte ich sie gestern nicht mehr nach fragen, da bei mir zuviele Tränen gekullert sind.

Kann man Ergotherapie auch privat bezahlen?
Mir ist das schon sehr wichtig, dass mein Sohn das auch bekommen würde.

Weiss vielleicht jemand Rat???

Würde mich sehr über Antwort freuen!!!!

Liebe Grüße
Tina
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Heilpädagogig und Ergotherapie?

Versuch es doch erstmal damit, das du dir von der Heilpädagogin ein Gutachten erstellen lässt, wo drin steht, das ihrer ansicht nach, das Kind zusätzlich noch Ergotherapie benötigt, um den Entwicklungsrückstand schnellstmöglich aufzuholen.
Dann würde ich das dem Arzt vorlegen und um Ausstellung des Rezepts bitten.
 
M

Märilu

AW: Heilpädagogig und Ergotherapie?

Heilmittelerbringer (Ergos, Logos, KGs) dürfen grundsätzlich nur auf Verordnung eines Arztes hin behandeln. Es gibt aber auch so etwas wie einen "Präventionsvertrag", den Du mit der Ergopraxis abschließen kannst, dafür brauchst Du aber eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom Arzt. So machen wir das als Logos.

Ich würde Dir aber empfehlen, den Weg über die Verordnung eines Arztes zu gehen. Die Heilpädagogik wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, soweit ich weiß (im Gegensatz zu den Heilmitteln). Die Heilpädagogin kann dem Arzt einen Bericht schreiben, wie sie darauf kommt, dass Dein Sohn Ergo benötigt. Bitte sie doch mal darum.
Es ist auch möglich, erst einmal eine Verordnung über 3-5 Stunden zu bekommen, so dass die Ergotherapeutin eine Befunderhebung machen kann und einen Bericht schreibt, den der Arzt wieder als Grundlage für die Verordnung nehmen kann.
Sollte der Kinderarzt trotz allem keine Indikation für die Ergo sehen, kann man auch den Hausarzt fragen, ob er eine Verordnung ausstellt.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend.

Liebe Grüße
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Heilpädagogig und Ergotherapie?

Sollte der Kinderarzt trotz allem keine Indikation für die Ergo sehen, kann man auch den Hausarzt fragen, ob er eine Verordnung ausstellt.

So bin ich zu 20 Stunden Ergotherapie bei Tim gekommen, nur mal so am Rande :jaja: - der KiA wollte auch kein Rezept ausstellen.
 
P

Püppchen30

AW: Heilpädagogig und Ergotherapie?

Hallo Ihr Lieben,

herzlichen Dank für Eure Antworten.
Sie haben mir sehr geholfen.
Ich werde mich gleich Montag mit der Heilpädagogin in Verbindung
setzen und direkt danach zum Kinderarzt gehen.

Liebe Grüße
Tina
 
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