Hausratversicherungsfrage

Rita

Gehört zum Inventar
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich der Hausratversicherung bei Einbrüchen. Vielleicht kennt sich jemand da aus?

Ich habe vor Kurzem abschließbare Fenstergriffe im Erdgeschoss nachgerüstet. Bei den Fenstern, die ich häufig zum Lüften benutze, drücke ich das Knöpfchen aber tagsüber nicht, weil es mir zu unbequem ist, jedes Mal wieder aufzuschließen, wenn ich das Fenster oder die Terrassentür öffnen möchte.

Meine Mutter behauptet nun, dass bei einem Einbruch die Versicherung nicht zahlen würde, wenn der abschließbare Fenstergriff nicht abgeschlossen waere.

Ist das richtig? Muss ich die Griffe nun immer abgesperrt halten?

Vielleicht weiß jemand Bescheid?

Liebe Grüße
Rita
 

Juli

Gehört zum Inventar
AW: Hausratversicherungsfrage

Rein vom logischen würde ich sagen, dass deine Mutter da wohl recht haben wird.

Wenn man eine entsprechende Einbruchsicherung hat und diese nicht aktiviert, darauf hin es Einbrechern möglich ist, bei euch einzusteigen, erlischt dein Versicherungsschutz.
Wäre wohl gleichzusetzen mit einem Fahrradschloss, dass nicht genutzt wird. Fahrrad wird geklaut und du wirst keine Versicherung davon überzeuge können, das gestohlene Fahrrad zu ersetzen, weil Eigenverschulden.
 

Rita

Gehört zum Inventar
AW: Hausratversicherungsfrage

Hallo Juli,

den Vergleich mit dem Fahrrad finde ich nicht ganz zutreffend, weil meine Fenster ja auch ohne abschließbare Fenstergriffe als verschlossen gelten würden und das Fahrrad ohne Fahrradschloss eben nicht. Da könnte ich ja einfach die alten Griffe wieder hinschrauben, die nicht abschließbar waren und die Versicherung müsste zahlen.

Anders würde ich es auch wieder sehen, wenn z.B. eine Alarmanlage vorgeschrieben wird von der Versicherung, weil die Versicherungssumme sehr hoch ist. Dann müsste ich die Anlage natürlich auch einschalten. Aber die Fenstergriffe sind ja eine vollkommen freiwillige Zusatz-Maßnahme von mir.

Liebe Grüße
Rita
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: Hausratversicherungsfrage

Ruf doch bei deiner Versicherung an, und frag nach wie sich das verhält. Ich denke auch, dass die abgeschlossen sein müssten. Aber das ist bestimmt wieder von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag anders, daher können bestimmt nur die dir Auskunft geben.
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Hausratversicherungsfrage

Ich seh gleich wahrscheinlich einen Versicherungsmenschen, den kann ich mal fragen. Ich drücke die nämlich auch oftgenug nicht rein...
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Hausratversicherungsfrage

Also, es kommt im Prinzip drauf an, ob es irgendwie im Vertrag mit benannt ist. Ist es nicht extra erwähnt, kommt es auf die Versicherung an und deren Kulanz.
Bei meiner Versicherung würde es höchstens als leichte Fahrlässigkeit angesehen und würde gezahlt.
Ich würde also wirklich einfach bei deiner Versicherung anrufen und fragen, wie es bei denen gemacht wird bzw. was in deinem Vertrag steht.

Als ich dann sagte, dass man ja dann bei Griffen ohne Schloss eher auf der sicheren Seite ist sagte der Versicherungsmensch, dass das im Prinzip sogar stimmen würde. Manche Sachen müsse man halt nicht verstehen.
 

Rita

Gehört zum Inventar
AW: Hausratversicherungsfrage

Hallo,

ich hab jetzt nachgefragt und folgende Antwort bekommen. Die Versicherung muss zahlen, auch wenn die Knöpfe NICHT gedrückt sind. Diese abschließbaren Fenstergriffe dienen in erster Linie der Kindersicherung und nicht der Einbruchsicherung. In der Versicherungspolice ist nicht vorgegeben, dass solche abschließbaren Fenstergriffe vorhanden sein müssen. Die Fenster gelten als verschlossen, wenn der Hebel umgelegt ist und somit ist der Versicherung genüge getan.
Zum Glück. Ich hätte die Dinger an den Terrassentüren sonst wieder abgebaut.

Viele Grüße
Rita
 
Oben