Haftpflichtversicherung und Schadensfall

A

Anavlis

Hallo,

ich hab mal ne Frage zu o.g. Thema. Wir haben heute abend beim Eltenabend darüber diskutiert, ob die Versicherung dafür aufkommt wenn mein Kind im Spielkreis (privat) etwas beschädigt. Ob mit Absicht oder Ausversehen sei nun mal dahin gestellt. Kennt sich damit jemand aus und kann mir sagen wie das in solchen Fällen läuft? Der Spielkreis wird von 2 Erwachsenen beaufsichtigt.

Fragende Grüße
Silvana
 

Pilot

Bruchpilot
Hi,

soweit ich von meiner Versicherung aufgeklaert wurde, sind Schaeden die von Kindern unter 7 Jahren verursacht werden, nicht von Versicherungen abgedeckt, weil auch die Eltern fuer diese Schaeden nicht haften. Wenn ein Kind unter 7 an einer Sache einen Schaden verursacht, war diese Sache nicht ordnungsgemaess befestigt/gelagert/hergestellt - so der Tenor.

Gruss,
Ingo
 

Daniela

Gehört zum Inventar
Hallo,

also wir haben Carolin kurz nach ihrer Geburt mit in unsere Haftpflichtversicherung genommen und somit ist sie dann über uns versichert und unsere Haftpflicht kommt für entstandene Schäden auf.
Geht aber wohl nur, wenn das ausdrücklich mit aufgenommen wird (Familienversicherung) und ist nicht automatisch.

Liebe Grüße
Daniela
 

Volleybap

Herzkönig
Kinder unter 7 Jahren winden sich Versicherungen raus. Das geht nur darüber, dass jemand eine Aufsichtspflichtsverletzung begangen hat, sprich: das "Kleinkind" zu lange unbeaufsichtigt war und so etwas passieren konnte. In Deinem Fall könnte also schon Deine Versicherung greifen bzw. die Versicherung der beiden Aufseher... Man muss nur gucken, wie man argumentiert und sich entsprechend einig sein...
 
M

MagicMoments

Hallo!

Wir sind bei der Hamburg Mannheimer versichert und unser Tagesvater bei der Allinaz.

Wir haben beide mit unseren Versicherungen gesprochen. Justy ist bei uns mitversichert - auch unter 7 Jahre werden die Schäden, die durch ihn entstanden sind bezahlt (und ist auch schon 3mal passiert).

Max hat mit seiner Allianz gesprochen, ob sie Schäden durch Justy übernehmen, wenn er unter seiner Aufsicht was "anstellt": JA, wird übernommen, auch wenn er noch keine 7 Jahre ist.

Solang die Kinder unter der Aufsicht der Erwachsenen sind, müsste eine der Haftpflicht von ihnen übernehmen.

Wenn die Kinder IM Spielkreis was kaputtmachen, DEINE Haftpflicht.

Ich würde Rücksprache mit der Versicherung halten - wenn Kinder mitversichert sind (extra aufnehmen lassen) wird sich keine Versicherung auf diese 7-Jahres-Regel (die ich noch nie gehört habe) *räusper* rausreden.

Lieben Gruß
Sandy
 

Tina

Glücksbringer
Doch die 7 Jahres Regel gibt es wirklich. Die Kinder sind Deliktunfähig :bruddel:

Es gibt bestimmte Regeln wonach manche Versicherungen aus kulant zahlen, oder die Kinder wirklich mitversichern.

Ich würde die Versicherung fragen.

tina
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
Huhu,

es ist keine Sache der Kulanz und auch in der Regel nicht abhängig von der Versicherung, so man ist sondern eigentlich ganz klar gesetzlich fest geregelt.

Kinder unter 7 sind deliktunfähig. Können also nicht haftbar gemacht werden. Wenn sie nicht haftbar gemacht weden können - gibt es auch keinen Anspruch. Es sei denn! die Eltern haben die Aufsichtspflich verletzt - dabei reicht schon leichte Fahrlässigkeit. Damit hätte man einen Anspruch an die Eltern - welcher wiederum von der Haftpflichtversicherung gezahlt wird.

Beispiele: Kind sitzt auf deinem Schoß mit Stift in Hand - du unterhältst dich anderweitg und Kind bemalt unbemerkt von dir Nachbars Hose. Du hast die Aufsichtspflicht in dem Moment verletzt, Versicherung zahlt also.

Kind sitzt auf deinem Schoß mit Stift in der Hand - du bist ganz konzentriert bei der Sache und malst mit deinem Kind. Kind kriegt plötzlich einen Trotzanfall und du kannst gar nicht so schnell gucken, wie schon der Strich auf Nachbars Hose ist. Keine Aufsichtspflicht verletzt - keine Zahlung.

Der Grat ist oft sehr schmal und es ist oft auch einfach nur eine Sache WIE man den Schaden schildert ob es was gibt oder nicht :zwinker:

Lieben Gruß
Angela
 
M

MagicMoments

Angela,

wir zahlen extra für Justy - also man Kinder wirklich durchaus mitversichern....

Mal abgesehen davon, dass unsere Versicherung wirklich alles bezahlt (auch unseren eigenen Schaden - Justy hat z. B. unseren Phonowagen angefahren, das Glas ist gesplittert, Schaden wurde übernommen).

Im übrigen gibts noch ein bestimmtes Gesetz zum Thema Autoversicherung - das umgeht die Hamburg Mafia auch :heilisch:

LG
Sandy
 
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