Claudia
glücklich :-)
in die Runde,
ich bin ja mehr als froh eine Rechtsschutzversicherung zu haben - das ist das eine. Zum anderen läuft ja der Unfall meines Mannes auch über einen Anwalt, die Schuldfrage ist eindeutig geklärt und liegt zu 100 % beim Gegner.
Nu ist ja das Gröbst sag ich mal abgeschlossen, mein Mann geht wieder arbeiten nach über einem Jahr Schmerzen und 7 Monaten krank. Demnächst steht ein Gutachten an, welche Einschränkungen er zurückbehält und in welchem Maße. Die Versicherung hat eine Vorauszahlung über den Anwalt angekündigt mit einer Summe x. Geld läuft ja auch über ihn - wobei ich mich gerade frage, warum und ob das so üblich ist, dass Geldleistungen an den Anwalt gezahlt werden und der diese weiterleitet. Der Anwalt fragt also , ob die BAnkverbindung geblieben ist, mein Mann bestätigt sie. Nun haben wir am Samstan ein Schreiben vom ihm bekommen,dass er die Summe x - und nu kommts: " ... werden wir nach Abzug der zwischenzeitlich angefallenen üblichen Gebühren an Sie weiterleiten. Am Ende der Angelegenheit wird die Gegenseite sicherlich auch zur Übernahme von Anwaltskosten herangezogen werden. Sie erhalten dann diese Kosten erstattet." Ich gebe zu, ich bin ziemlich angep.... Der Gute ist auch noch auf Geschäftsreise und telefonisch nicht zu erreichen. Er ist ja auch gut und wie sind zufrieden. Aber nu meine Frage:
Ist das so üblich, ja? Darf er sich von meinem Mann die Gebühren quasi im Vorraus bezahlen lassen bzw. von dem ihm zustehenden Bestrag "einfach so" in Abzug bringen - mal davon ab, dass er noch nicht einmal dazu geschrieben hat, wie hoch die üblichen Gebühren sind. Auf der einen Seite sehe ich das ja ein, weil er ja auch für uns gearbeitet hat, aber auf der anderen Seite ist die Schuldfrage doch eindeutig geklärt, der Gutachter hat das ganze ja auch über die gegnerische Versicherung abgewickelt und zum anderen ist das ganze ja auch über die Rechtsschutz gelaufen.
Ich würde den Anwalt gerne auffordern, die komplette Summe zu überweisen und sich seine Gebühren direkt von der Versicherung zu fordern bzw. sich an unsere Rechtsschutz zu wenden. Aber vielleicht kennt sich ja wer von Euch aus und kann mir helfen, mir was dazu sagen.
ich bin ja mehr als froh eine Rechtsschutzversicherung zu haben - das ist das eine. Zum anderen läuft ja der Unfall meines Mannes auch über einen Anwalt, die Schuldfrage ist eindeutig geklärt und liegt zu 100 % beim Gegner.
Nu ist ja das Gröbst sag ich mal abgeschlossen, mein Mann geht wieder arbeiten nach über einem Jahr Schmerzen und 7 Monaten krank. Demnächst steht ein Gutachten an, welche Einschränkungen er zurückbehält und in welchem Maße. Die Versicherung hat eine Vorauszahlung über den Anwalt angekündigt mit einer Summe x. Geld läuft ja auch über ihn - wobei ich mich gerade frage, warum und ob das so üblich ist, dass Geldleistungen an den Anwalt gezahlt werden und der diese weiterleitet. Der Anwalt fragt also , ob die BAnkverbindung geblieben ist, mein Mann bestätigt sie. Nun haben wir am Samstan ein Schreiben vom ihm bekommen,dass er die Summe x - und nu kommts: " ... werden wir nach Abzug der zwischenzeitlich angefallenen üblichen Gebühren an Sie weiterleiten. Am Ende der Angelegenheit wird die Gegenseite sicherlich auch zur Übernahme von Anwaltskosten herangezogen werden. Sie erhalten dann diese Kosten erstattet." Ich gebe zu, ich bin ziemlich angep.... Der Gute ist auch noch auf Geschäftsreise und telefonisch nicht zu erreichen. Er ist ja auch gut und wie sind zufrieden. Aber nu meine Frage:
Ist das so üblich, ja? Darf er sich von meinem Mann die Gebühren quasi im Vorraus bezahlen lassen bzw. von dem ihm zustehenden Bestrag "einfach so" in Abzug bringen - mal davon ab, dass er noch nicht einmal dazu geschrieben hat, wie hoch die üblichen Gebühren sind. Auf der einen Seite sehe ich das ja ein, weil er ja auch für uns gearbeitet hat, aber auf der anderen Seite ist die Schuldfrage doch eindeutig geklärt, der Gutachter hat das ganze ja auch über die gegnerische Versicherung abgewickelt und zum anderen ist das ganze ja auch über die Rechtsschutz gelaufen.
Ich würde den Anwalt gerne auffordern, die komplette Summe zu überweisen und sich seine Gebühren direkt von der Versicherung zu fordern bzw. sich an unsere Rechtsschutz zu wenden. Aber vielleicht kennt sich ja wer von Euch aus und kann mir helfen, mir was dazu sagen.