Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

XANNA

Familienmitglied
Hab beim Aufräumen doch glatt nen Geschenkgutschien gefunden, den wir vor zwei Jahren zu Philipps Taufe geschenkt bekamen. Von nem Spielwarengeschäft. Ich hatte ihn zur Seite gelegt, weil wir damals nichts brauchten und ihn jetzt wieder gefunden.
Auf dem Gutschein steht kein "Gültig bis ... - Datum" drauf. Muss das Geschäft ihn dann noch annehmen oder gibt es ne gesetzlich vorgegebene Ablauffrist - und ich hab Pech gehabt??? Kennt sich da jemand von euch aus?
Alex
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

soviel ich weiß, sind die Gültigkeitsklauseln ungültig, aber frage mich bitte nicht - wo das genau im BGB verankert ist.

LG Silly
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

- die räumen immerhin drei Jahre Gültigkeit ein ;)
bei uns geben die Geschäfte oft nur 6 Monate :umfall:
 

Rina

Miss Brasilia
AW: Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

Hi,

danke für die Information. Ich dachte auch, daß eine Gültigkeitsbefristung unzulässig ist.

Vielleicht sollte ich doch besser meine Gutscheine mal auf das Ausstellungsdatum überprüfen :???:
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 drei Jahre nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres.

LG, Ines
 

XANNA

Familienmitglied
AW: Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

@ Cathleen, Ines + Jannick: Danke! Dann hab ich ja wohl noch Glück gehabt... Gut, dass mir gerade einige Dinge einfallen, die wir gebrauchen könnten
Alex
 
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