GEZ-Experten gefragt

D

derpirnaer

Morschen!

Der Freund meiner Kollegin ist zu ihr gezogen und hat bei der GEZ eine Haushaltauflösung angezeigt und gekündigt.

GEZ schreibt zurück, da sie nicht verheiratet sind, wird nur Umzug zur Kenntnis genommen, Kündigung aber nicht akzeptiert.

Ja, dürfen die denn das!

Fragende Grüße

Jan
 

yuppi

Gehört zum Inventar
AW: GEZ-Experten gefragt

Ich würde sagen ja! Genau so ist es bei meinem Arbeitskollegen seit er mit seiner Freundin zusammen wohnt.

Das war hier schon öfters Gesprächsthema!


Ich glaub das ist das gleiche, wie wenn dein Kind in der Ausbildung ist, und ein Radio / Fernseher hat, dann muß es sich ja auch selbst anmelden :-/
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: GEZ-Experten gefragt

24. Nichteheliche Lebensgemeinschaft


In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z. B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
Quelle: GEZ

Mach sie fertig, Tiger!

Salat
 

flonikki

Habibi
AW: GEZ-Experten gefragt

kurz und knapp: nö.

es handelt sich um eine eheähnliche gemeinschaft, da zahlt man nicht pro person :piebts:. sie brauchen nur angeben, dass sie beide zusammen ein fernsehgerät benutzen. etwas anderes ist das in einer WG, da zahlt tatsächlich jeder selbst.

als marcus und ich zusammengezogen sind, wollte ich meine geräte abmelden. darauf kam ein schreiben, dass, sollten wir getrennte zimmer (!) haben, jeder sein eigenes gerät anmelden müsse (was geht das die gez an, ob ich ein getrenntes schlafzimmer hab' oder nicht?). naja, nachdem das dann auch geklärt war, kam ein schreiben, dass die gez meine abmeldung ausnahmsweise annehmen würde. allerdings hätten sie hinweise darauf, dass mein auto ein radio hat, und dafür müsse ich die gebühren schon noch zahlen. ich hab' zwar nicht mal einen pkw-führerschein, aber die gez hatte hinweise, dass ich 'n autoradio hab'.... :piebts: ich möcht' ja immer noch zu gerne wissen, wo diese hinweise herkommen!

Zitat von der FAQ der GEZ
5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

heißt im klartext: eine gebühr für gemeinsam genutzte geräte. nur für das autoradio z.b. könnten dann weitere gebühren anfallen.
 

KeksKrümel

Queen of fucking everything
AW: GEZ-Experten gefragt

Brief an die GEZ schreiben, das man absofort unter der GEZ-Kundennummer des Partners (egal ob verheiratet oder nicht) GEZ zahlt und dann hat sich der Käse gegessen. Außer der Autoradio, für das muss man selbst zahlen wenn man eins hat sind im Quartal 15,62 €.

LG Sandra
 
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