AW: GEZ-Experten gefragt
kurz und knapp: nö.
es handelt sich um eine eheähnliche gemeinschaft, da zahlt man nicht pro person
iebts:. sie brauchen nur angeben, dass sie beide zusammen ein fernsehgerät benutzen. etwas anderes ist das in einer WG, da zahlt tatsächlich jeder selbst.
als marcus und ich zusammengezogen sind, wollte ich meine geräte abmelden. darauf kam ein schreiben, dass, sollten wir getrennte zimmer (!) haben, jeder sein eigenes gerät anmelden müsse (was geht das die gez an, ob ich ein getrenntes schlafzimmer hab' oder nicht?). naja, nachdem das dann auch geklärt war, kam ein schreiben, dass die gez meine abmeldung ausnahmsweise annehmen würde. allerdings hätten sie hinweise darauf, dass mein auto ein radio hat, und dafür müsse ich die gebühren schon noch zahlen. ich hab' zwar nicht mal einen pkw-führerschein, aber die gez hatte hinweise, dass ich 'n autoradio hab'....
iebts: ich möcht' ja immer noch zu gerne wissen, wo diese hinweise herkommen!
Zitat von der FAQ der GEZ
5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
heißt im klartext: eine gebühr für gemeinsam genutzte geräte. nur für das autoradio z.b. könnten dann weitere gebühren anfallen.