Gerichtsgebühren

topa

Dauerschnullerer
Gugu Ihr

Weiss zufällig jemand ob man die vollen Gerichtskosten beim Verwaltungsgericht zahlen muss wenn man sich aussergerichtlich einigt??

Die Kindergartenbeträge wurden immer zu hoch eingestuft.
da man mit telefonaten und briefen nicht weiterkam habe ich mir einen Anwalt genommen der hat eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und erst dann haben sie sich auf eine aussergerichtliche Einigung eingelassen.

Es hat also noch kein gerichtsverfahren stattgefunden.

das verfahren wurde in der hauptsache erledigt.

liegrüsse sandra
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Gerichtsgebühren

In der aussergerichtlichen Vereinbarung sollte festgelegt werden, wer die Verfahrenskosten trägt (üblicherweise der "Verlierer"). Wenn also Deiner Klage stattgegeben werden würde und Du "Siegerin" bist, sollte die Gemeinde alle Kosten des Gerichts und des Anwaltes übernehmen, sonst bist Du über den Tisch gezogen worden.
Gerichtskosten werden nach dem Streitwert festgelegt. Der wird in solchen Fällen meist erst beim Urteil bestimmt. Insofern kommt man bei einer außergerichtlichen Vereinbarung mit einem blauen Auge davon, weil der dann runter geht. Streit wert ist letztlich die Summe, die Du zurück bekommst. Davon sind die Gerichtskosten ca. 10 %. Viel teuer ist der Anwalt...
 
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