Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

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Enie

Ich finde es gerade nicht über die Forensuche.

Also, ich bin bei Krankenkasse xyz versichert, mein Mann und der Spatz bei Krankenkasse abc.

Neulich habe ich 3 Tage den kranken Spatz gehütet und konnte daher nicht zur Arbeit.

Jetzt habe ich hier die entsprechenden Bescheinigungen vom Kinderarzt sowie vom Arbeitgeber. Schicke ich die an meine Krankenkasse oder an die Spatzenkrankenkasse? An meine, oder?
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

So viel ich weiß, schickst Du sie an die des Kindes, deshalb bekomme ich nämlich kein Geld, wenn ich bei meinem kranken Kind zu Hause bleibe - da meine Kinder über Tom privat versichert sind..
 
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Enie

AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

Lieben Dank, Danielle!

Habe jetzt allerdings gerade über Google was anderes rausgefunden - ich bekomme das Geld tatsächlich von MEINER Krankenkasse, obwohl mein Kind woanders versichert ist. Irgendwie unlogisch, ist aber so.

Bei Dir hat es einen anderen Grund, das habe ich nebenbei auch in Erfahrung gebracht: Damit es dieses Kinderkrankengeld gibt, müssen Elternteil UND Kind gesetzlich versichert sein. Blöd, hm?

Lieben Gruß und gute Nacht!
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

Ah ok, vielen Dank für die Info!

Ja, es ist blöd, denn mir werden pro Tag ca. 10€ abgezogen und das Geld fehlt mir am Monatsende.. Fair finde ich das nicht, denn ich kann es als Alleinerziehende nicht ändern, dass ich diejenige bin, die zu Hause bleibt - Tom bekommt nichts vom Gehalt abgezogen, warum auch immer.. ist wohl Kulanz seines AG. Das habe ich herausgefunden, weil ich mal mit Anouk im KKH war und er bei der ebenfall kranken Noelle zu Hause blieb..
 
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Enie

AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

Das muss nicht Kulanz des Arbeitgebers sein, es ist sogar offenbar ein Recht des Arbeitnehmers, wenn es nicht per Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Schau mal, in diesem Link heißt es:

Für privat Versicherte heißt das, sie müssen andere Wege gehen. [...] Was allerdings wenig bekannt ist, ist dass Arbeitnehmer nach § 616 BGB berechtigt, z. B. wegen der Krankheit eines Kindes vorübergehend zu Hause zu bleiben. [...] <abbr title="Deutsch: zum Beispiel" lang="Deutsch">Der Arbeitgeber ist hiervon nur befreit, wenn dies im Arbeit- oder Tarifvertrag explizit ausgeschlossen ist. Die Höhe der Zahlung beträgt sogar 100 %.

</abbr>Ist denn in Deinem Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt, dass Du 10 € weniger bekommst? Sonst wäre der Abzug gar nicht rechtens.
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

Meine Kinder sind ja auch über meinem Mann privat krankenversichert.
Als ich noch gearbeitet habe und wegen Krankheit meiner Großen für
2 Tage zu Hause bleiben mußte, habe ich dies meiner KK gemeldet und habe 90 % des Nettogehalt für eben diese Tage erhalten.

Sind beide Elternteile berufstätig und gesetzlich krankenversichert, hat jedes Elternteil das Recht, pro Kind 10 Tage unbezahlte Freistellung im Jahr beim Arbeitgeber per Attest zu beantragen,
Alleinerziehende sogar 20 Tage. Dann zahlt die Krankenkasse den Verdienstausfall (70 % des Bruttoverdienstes oder max. 90 % des Nettoverdienstes).

Ich verstehe auch nicht ganz, wieso dir 10 Euro abgezogen werden?!
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

Das verstehe ich auch nicht :( . Aber mir wurde gesagt, dass sie das nicht übernehmen - vielleicht gibt es hier ja noch jemanden, der mir das erklären kann!?!

Diesen Monat wird das nämlich wieder so sein - da war ich 2 Tage mit Noelle zu Hause..
 

sonnenblume

Schlumpfine
AW: Ganz kurz: "Kinderkrankengeld"

Ja, die private KV übernimmt das nicht, das ist bei uns auch so!
Aber - frag mal bei DEINER KV nach. Ich habe es damals auch meiner (gesetzlichen) KV gemeldet und habe dann von dort meinen Verdienstausfall erhalten.
 
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