Aber _warum_ er aus beruflichen Gruenden einen neuen Fuehrerschein braucht, ist mir nicht klar.
Jedoch wurde ihm gesagt, dass das mit dem alten Führerschein nicht gehen würde, er braucht einen neuen FS
Wenn er die LKW mit seinem alten Fuehrerschein fahren duerfte, dann braucht er meiner Meinung nach keinen neuen Fuehrerschein. Warum auch? Wenn ein neuer FS (gesetzlich) verlangt wuerde, waere das ja eine unangemessene Benachteiligung aller die noch den alten FS gemacht haben und damit verfassungswidrig.
meint
Ingo
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Antragsberechtigt sind:
1.
für die Fahrerkarte
a)
inländische Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
b)
im Übrigen Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beziehungsweise § 1 dieser Verordnung zu beachten sind,