Führerschein umschreiben lassen?

Bianca

Gehört zum Inventar
:winke:

Weiss zufällig jemand, was es kostet (ca.) einen Führerschein umschreiben zu lassen?

Mein Mann möchte sich evtl. aus beruflichen Gründen einen Führerschein in Scheckkartenform (die neuen halt) ausstellen lassen, bisher hat er nur den "alten" aus Papier.
 

Dorli

ohne Furcht und Tadel
AW: Führerschein umschreiben lassen?

24 Euro
42 Euro bei gleichzeitiger Verlängerung einer LKW-Fahrberechtigung

Soll der Führerschein direkt nach Hause geschickt werden, entsteht eine weitere Gebühr in Höhe von fünf Euro.

Falls Sie eine Eilbestellung des neuen Führerscheins wünschen, kommen weitere 29,10 Euro hinzu.
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Führerschein umschreiben lassen?

Hi,

da die Frage nach den Kosten ja schon beantwortet wurde, will ich nur noch darauf hinweise, dass er peinlich genau darauf aufpassen muss, danach nicht schlechter gestellt zu sein.

Klasse 3 beispielsweise ist bis 7,5t erlaubt, die neuen Fuehrerscheine sind standardmaessig auf 3,5t begrenzt, da muessen die 7,5t explizit eingetragen werden.

Aber _warum_ er aus beruflichen Gruenden einen neuen Fuehrerschein braucht, ist mir nicht klar.

Gruesse,
Ingo
 

Bianca

Gehört zum Inventar
AW: Führerschein umschreiben lassen?

Danke für eure Antworten. :bussi:

Aber _warum_ er aus beruflichen Gruenden einen neuen Fuehrerschein braucht, ist mir nicht klar.


Naja, eigentlich arbeitet er schon seit fünfzehn Jahren als Schreiner. Um die Geschäftsautos der Firma zu fahren, reichte bisher sein alter FS.

Jetzt wurde ihm eine (zusätzliche) Aushilfstätigkeit als Fahrer (Lkw) bei einem etwas größeren Obst- und Gemüsehandel am WE angeboten. Jedoch wurde ihm gesagt, dass das mit dem alten Führerschein nicht gehen würde, er braucht einen neuen FS und wenn er den neuen dann hat muss er eine Fahrerkarte bei der Dekra für nochmal 45,-- € beantragen. Diese Fahrerkarte wäre aber auch nur zwei Jahre gültig, dann muss man sich eine neue holen und u.a. wieder neuen Sehtest machen wieder 45 Euro zahlen usw. ....

Und jetzt überlegen wir ob es sich überhaupt rentiert bzw. ob es uns das Wert ist.
Denn zusätzlich zu den Kosten die man jetzt im Voraus erst mal hätte, bekäme er 8 Euro die Stunde und wäre halt am WE kaum mehr da ... :???:

Ich richt ihm das so mal aus heut abend, mal sehen ...
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Führerschein umschreiben lassen?

Jedoch wurde ihm gesagt, dass das mit dem alten Führerschein nicht gehen würde, er braucht einen neuen FS

Wenn er die LKW mit seinem alten Fuehrerschein fahren duerfte, dann braucht er meiner Meinung nach keinen neuen Fuehrerschein. Warum auch? Wenn ein neuer FS (gesetzlich) verlangt wuerde, waere das ja eine unangemessene Benachteiligung aller die noch den alten FS gemacht haben und damit verfassungswidrig.

meint
Ingo
 

Bianca

Gehört zum Inventar
AW: Führerschein umschreiben lassen?

Wenn er die LKW mit seinem alten Fuehrerschein fahren duerfte, dann braucht er meiner Meinung nach keinen neuen Fuehrerschein. Warum auch? Wenn ein neuer FS (gesetzlich) verlangt wuerde, waere das ja eine unangemessene Benachteiligung aller die noch den alten FS gemacht haben und damit verfassungswidrig.

meint
Ingo



In der Schreinerei fährt er keine "großen" Lkws. Nur so .... Kastenwägen, Kleintransporter o.ä. :???: *schulterzuck*.

An sich bräuchte er lt. Personalchef dieses Gemüsehandels den neuen FS NUR für die Dekra um diese Fahrerkarte zu beantragen .... :???:
Fahrerkarte brauchte er bisher ja nicht.


Ich glaub ich ruf dann mal bei der Dekra an ...
 

Pilot

Bruchpilot
AW: Führerschein umschreiben lassen?

Hi Bianca,

die dafuer grundlegende FahrpersonalVerordnung (FPersV) ist in diesem Punkt wirklich missverstaendlich. Ich zitiere mal:
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

Antragsberechtigt sind:

1.
für die Fahrerkarte

a)
inländische Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
b)
im Übrigen Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beziehungsweise § 1 dieser Verordnung zu beachten sind,

Meiner Ansicht nach ist dein Mann eine Person nach Absatz b), weil er Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU ist ...

Im Par. 5 der Verordnung steht allerdings, dass ein inlaendischer Antragsteller eine Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der FeV vorlegen muss.

In den Vorschriften zu Einfuehrung der neuen Fuehrerscheine (FeV) steht allerdings auch, dass die alten Fahrerlaubnisse gueltig sind und bleiben. Bei den LKW-Fahrerlaubnissen spielt das Alter dann noch eine Rolle, aber das weiss er ja sicherlich.

Gruss,
Ingo
 
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