AW: Fremder Hund im Garten.
ich habe gerade mit der Polizei telefoniert. Der Beamte war sehr nett und freundlich und hatte vor allem - im Gegensatz zu der Dame von gestern - Verständnis für die Situation.
Aber: Viel kann ich leider wirklich nicht machen.
Wenn der Hund Schaden anrichtet in unserem Garten, dann haftet natürlich der Hundebesitzer. (Na toll)
Ich muss den Hund nicht dulden, darf ihn entfernen aus dem Garten. Notfalls mit Gewalt. (Auch ganz toll, bei knurrendem Hund)
Wenn ich den Hundehalter ohne Leine sehe, darf ich ihn festhalten (klasse, da geht der Hund mir sicher direkt ans Bein) und die Polizei rufen. Dann kassiert er eine Ordnungsstrafe weil der Hund an die Leine muss. Nicht mehr, nicht weniger. Aus seiner Erfahrung bringt das wirklich auch nicht viel (womit der Hundehalter wohl dann Recht hat)
Ich kann nur dafür sorgen, dass der Hund nicht mehr rein kann (was wir ja hoffentlich erfolgreich erledigt haben) und hoffen, dass nichts passiert außer einem Sachschaden.
Und ich kann im Guten versuchen, an die Einsicht des Hundehalters zu appelieren, seinen Hund anzuleinen bzw. wenigstens so zu schulen, dass er auf Zuruf hört. Ob das beim Halter ankommt, ist fraglich - aber möglich.
Fazit: Es MUSS offenbar wirklich erst etwas passieren, damit der Hundehalter
wirklich einen auf den Deckel bekommt.
Schade. Aber so ist halt das Gesetz.
Liebe Grüße
Angela