Fremder Hund im Garten.

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fremder Hund im Garten.

Nein, das glaube ich nicht. Es gibt da ja mehrere Leute, die ich hätte anrufen können. Das wäre schon ein großer Zufall.

:winke:
Angela
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fremder Hund im Garten.

:winke:

ich habe gerade mit der Polizei telefoniert. Der Beamte war sehr nett und freundlich und hatte vor allem - im Gegensatz zu der Dame von gestern - Verständnis für die Situation.

Aber: Viel kann ich leider wirklich nicht machen. :umfall:

Wenn der Hund Schaden anrichtet in unserem Garten, dann haftet natürlich der Hundebesitzer. (Na toll)

Ich muss den Hund nicht dulden, darf ihn entfernen aus dem Garten. Notfalls mit Gewalt. (Auch ganz toll, bei knurrendem Hund)

Wenn ich den Hundehalter ohne Leine sehe, darf ich ihn festhalten (klasse, da geht der Hund mir sicher direkt ans Bein) und die Polizei rufen. Dann kassiert er eine Ordnungsstrafe weil der Hund an die Leine muss. Nicht mehr, nicht weniger. Aus seiner Erfahrung bringt das wirklich auch nicht viel (womit der Hundehalter wohl dann Recht hat)

Ich kann nur dafür sorgen, dass der Hund nicht mehr rein kann (was wir ja hoffentlich erfolgreich erledigt haben) und hoffen, dass nichts passiert außer einem Sachschaden.

Und ich kann im Guten versuchen, an die Einsicht des Hundehalters zu appelieren, seinen Hund anzuleinen bzw. wenigstens so zu schulen, dass er auf Zuruf hört. Ob das beim Halter ankommt, ist fraglich - aber möglich.

Fazit: Es MUSS offenbar wirklich erst etwas passieren, damit der Hundehalter wirklich einen auf den Deckel bekommt.

Schade. Aber so ist halt das Gesetz.

Liebe Grüße
Angela
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Fremder Hund im Garten.

Also das verstehe ich wirklich nicht!

Als mein Hund vor ein paar Jahren von einem anderen, nicht eingeleinten Hund angegriffen wurde, habe ich auch sofort das Ordnungsamt verständigt.

Die besuchten am nächsten! Tag den Hundebesitzer und legten ihm eine Leinenpflicht und Maulkorbpflicht auf.

Das OA bestätigte mir, dass Hunde, die über der 20 Kg oder 40 cm sind, der Leinenpflicht unterliegen und der Halter den Sachkundenachweis haben muss.
Ich haben den damals auch gemacht, als wir Indra bekamen.

Vielleicht solltest du, wie schon vorgeschlagen, wirklich die Presse informieren.

LG
Claudia
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fremder Hund im Garten.

Claudia, aber bei euch ist ja was passiert. Also der Angriff auf deinen Hund.

Bei uns war der Hund ja *nur* im Garten und hat *nichts* gemacht (außer mich angeknurrt - aber das reicht nicht)

Würde der Hund uns anfallen, wäre das eine andere Situation. Vielleicht sollte ich das das nächste Mal einfach behaupten. :heilisch:

Wobei ich wirklich hoffe, dass sich das Problem nun erledigt hat.

Beschweren werde ich mich nicht. Dazu ist mir meine Energie zu schade. Und es ändert ja auch nichts, außer dass mir vielleicht der Oberfuzzi den Kopf streichelt und sagt: "Böse Mitarbeiterin haben wir hier" Das brauch ich nicht.

Ich brauch den Hund weg und dabei kann er mir offenbar genauso wenig helfen, wie die Polizei oder sonst wer.

Ist halt so. Ich akzeptiere es halt und gut.

Liebe Grüße
Angela
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Fremder Hund im Garten.

Bei uns war der Hund ja *nur* im Garten und hat *nichts* gemacht (außer mich angeknurrt - aber das reicht nicht)

Das stimmt ja so auch nicht: er aht eure Kaninchen gejagt und hätte - wenn er dran gekommen wäre, die auch getötet. Das würde ich den Leutchen auch nochmal klar machen.


Ich verstehe diese Gesetze immer weniger - erst macht man sie, damit nicht mehr so viel passiert und dann muss erst was passieren, bevor die Behörden angreifen :ochne: Das kanns doch auch nicht sein!

Ich drück euch die Daumen, dass sich das Problem nun wirklich erledigt hat.


:winke:

Rosi
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Fremder Hund im Garten.

Das stimmt ja so auch nicht: er aht eure Kaninchen gejagt und hätte - wenn er dran gekommen wäre, die auch getötet. Das würde ich den Leutchen auch nochmal klar machen.


Ich verstehe diese Gesetze immer weniger - erst macht man sie, damit nicht mehr so viel passiert und dann muss erst was passieren, bevor die Behörden angreifen :ochne: Das kanns doch auch nicht sein!

Ich drück euch die Daumen, dass sich das Problem nun wirklich erledigt hat.


:winke:

Rosi

Ich versteh's auch nicht wirklich.

Entweder gibt es einen Leinenzwang oder es gibt keinen. Wenn es aber doch trotzdem jeder wieder so handhaben kann, wie er mag, was soll ich dann mit dem Zwang? :verdutz:
 

Streichelzoo

Anna Bolika
AW: Fremder Hund im Garten.

Wenn der Hund Schaden anrichtet in unserem Garten, dann haftet natürlich der Hundebesitzer. (Na toll)

ist es nciht schädlcih für die Bäume wenn er dagegenlullert?


Ich muss den Hund nicht dulden, darf ihn entfernen aus dem Garten. Notfalls mit Gewalt. (Auch ganz toll, bei knurrendem Hund)

Durch erschrecken mit Karnevalspistolenschuss?? Oder Sylvesterböller?

Dann kassiert er eine Ordnungsstrafe weil der Hund an die Leine muss.

OK - Leinenzwang gibts bei euch also doch... Frag mal, ob notfalls auch ein Foto genügt als Beweis, das der Hund nicht angeleint war - denn du traust dich nciht den Besitzer wegen der knurrend agressiven Hundes festzuhalten. Irgendwann bringt eine ewige Geldstrafe bestimmt auch was....

Fazit: Es MUSS offenbar wirklich erst etwas passieren, damit der Hundehalter wirklich einen auf den Deckel bekommt.

Das ist mir leider absolut unbegreiflich!!! Wofür gibt es denn Verordnungen - wie Leinenzwang - wenn sie doch keiner durchsetzt und es allem Anschein nach egal ist...??
 
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