Frage zum (Ver-) Miet(er)recht

Cinnamon Roll

Familienmitglied
Hallo zusammen,

wir haben im Moment ein "Problem" das wir in unserer ganzen Zeit als Vermieter noch nie hatten:

Unser Mieter hat seine Wohnung fristgerecht zum 31.3. gekündigt. Da er aber schon eine neue Bleibe ab 1.2. gemietet hat würde er natürlich gerne früher aus seinem Vertrag "entlassen" werden. Wir haben ihm, wie bei allen bisherigen Mietern zugesagt, dass wir dem zustimmen werden falls wir einen Nachmieter finden der die Wohnung vor dem 1.4. mieten will. Es gab in der Vergangenheit ettliche kleine Vorkommnisse mit denen er uns, im speziellen Karsten genervt hat (Wie mein Internetzugang geht nicht -> wir als Vermieter sollten uns darum kümmern; ihm stünde eine neue Duschabtrennung zu da er die alte hat verkalken lassen -> Sie wäre ja sowieso nicht State-off-the-Art gewesen und noch viele viele Dinge in dieser Qualität ).

Jetzt haben wir die Wohnung im Immoscout inseriert und für heute Abend einen Besichtigungstermin ausgemacht. Er schickte mal wieder ne SMS (sein Lieblingskommunikationsmittel) . O-ton: würden Sie bitte den Einzugstermin auf 1.2. setzen ? zu welchem Termin sucht der Interessent ?? (---> Hallo was geht ihn das überhaupt an :bruddel::bruddel:. ) Eben hat er den Klops abgeschossen : wieder ne SMS er schaffe es beruflich nicht vor 19 Uhr -> wir sollten den Termin umlegen . Ok haben wir jetzt noch mal gemacht aber uns reicht es entgültig.

Karsten will ihm nachher Bescheid geben, dass ein Vertrag zum 31.3. gekündigt ist und das alles ist was Ihn angeht. Er kann froh sein wenn wir vorzeitig einen Mieter finden und er raus kann. Punkt und Schluß.

Jetzt aber zur eigentlichen Frage: Bisher haben wir die Wohnungsbesichtigungen immer im Beisein der jeweiligen Mieter gemacht, in Ausnahmefällen alleine mit Einverständnis der Mieter. Hat der Vermieter das Recht den Mieter (mit angemessenem Vorlauf) über einen Besichtigungstermin zu informieren und kann er wenn der Mieter diesen ablehnt trotzdem einen Termin "durchsetzen". Es kann ja nicht sein das ein Mieter den Zugang zur Wohnung zwecks Neuvermietung blockiert bis er auszieht. Welche Rechte hat der Vermieter in einem solchen Fall ???

Wirklich genervte Vermieter die für jede Antwort dankbar wären und trotzdem lieb grüßen

Michaela und Karsten
 

Cinnamon Roll

Familienmitglied
AW: Frage zum (Ver-) Miet(er)recht

danke für den Link,

sieht ja nicht so prickelnd aus. Aber wenigstens 1 x pro Woche muß ein Mieter im gewissen Rahmen zutritt gewähren.

Wenn wir Glück haben war es da mit der Besichtigung gestern abend.

Danke und liebe Grüße

Michaela und Karsten
 
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