Frage zum "geblitzt werden"

piglett

herzliches Hörnchen
AW: Frage zum "geblitzt werden"

6 Monate???

Sind das nicht drei Monate?
Denn dann ist das Delikt - juristisch gesehen - verjährt.

Oder haben die das geändert?


*malnachguckengeh*


:bussi:
Silke
 

piglett

herzliches Hörnchen
AW: Frage zum "geblitzt werden"

*schlauersei*

Es ist noch immer so: die haben drei Monate Zeit, Deiner Freundin :-D einen Bußgeldbescheid zuzustellen.
Danach beträgt die Verjährungsfrist erst 6 Monate.

Ich drücke fest die Daumen, dass die Freundin nicht geblitzt worden ist ;-)

:bussi:
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Frage zum "geblitzt werden"

Aaaalso, damit ein Blitz ausgelöst wird, muss man durch eine Lichtschranke fahren. Diese wird muss vor dem Blitzer aufgebaut werden.

Da ich die genaue Meterzahl nicht kenne, kann Ingo recht haben mit seiner Meterangabe. :)

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate.
Wird man geblitzt, erhält man einen Anhörbogen, auf dem man sich zu der Ordnungswidrigkeit äußern kann. Diese muss noch vor Ablauf der 3 Monate an den Betroffenen ausgehändigt werden.

Das heißt aber auch, kann innerhalb der 3 Monate der Fahrer zum Tatzeitpunkt nicht festgestellt werden, aus welchen Gründen auch immer, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt.
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Frage zum "geblitzt werden"

*schlauersei*

Es ist noch immer so: die haben drei Monate Zeit, Deiner Freundin :-D einen Bußgeldbescheid zuzustellen.
Danach beträgt die Verjährungsfrist erst 6 Monate.

Ich drücke fest die Daumen, dass die Freundin nicht geblitzt worden ist ;-)

:bussi:

Das ist so nicht ganz richtig.
Wird man geblitzt, erhält der Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid und einen Anhörbogen. (Wenn er nach dem Bild der Fahrer sein kann) Ist der Halter augenscheinlich nicht der Halter erhält er ebenfalls einen Anhörbogen, in dem er den Fahrzeugführer angeben muss.

Gehen wir mal von dem Fall aus, dass Fahrer=Halter, dann bekommt der Betroffene einen Bußgeldbescheid und einen Anhörbogen. Geht der Anhörbogen nicht mit dem Wiederspruch zurück, erkennt der Betroffene den Bußgeldbescheid an. Dies hat zur Folge, dass er die Geldbuße zu zahlen hat. Tut er dies nicht, verjährt die Sache keineswegs. Vielmehr geht das ganze vor Gericht und der Richter erläßt ein Erzwingungshaftbefhel. Das bedeutet, für die Geldbuße werden entsprechende Tagessätze festgelgt und der Betroffene muss für einige Tage ins Gefängnis um ihn dazu zu bekommen die Geldbuße zu bezahlen. Geschieht dies immer noch nicht, kann die Geldbuße in eine Haftstrafe umgeändert werden. Aber das dauert meist länger als 6 Monate. Und mal ehrlich, denn Fall hatte ich bis jetzt noch nicht.
 

piglett

herzliches Hörnchen
AW: Frage zum "geblitzt werden"

Das ist so nicht ganz richtig.
Wird man geblitzt, erhält der Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid und einen Anhörbogen. (Wenn er nach dem Bild der Fahrer sein kann) Ist der Halter augenscheinlich nicht der Halter erhält er ebenfalls einen Anhörbogen, in dem er den Fahrzeugführer angeben muss.


Genau - das muss aber innerhalb der nächsten drei Monate nach Begehen des Delikts passieren


Gehen wir mal von dem Fall aus, dass Fahrer=Halter, dann bekommt der Betroffene einen Bußgeldbescheid und einen Anhörbogen. Geht der Anhörbogen nicht mit dem Wiederspruch zurück, erkennt der Betroffene den Bußgeldbescheid an. Dies hat zur Folge, dass er die Geldbuße zu zahlen hat. Tut er dies nicht, verjährt die Sache keineswegs. Vielmehr geht das ganze vor Gericht und der Richter erläßt ein Erzwingungshaftbefhel. Das bedeutet, für die Geldbuße werden entsprechende Tagessätze festgelgt und der Betroffene muss für einige Tage ins Gefängnis um ihn dazu zu bekommen die Geldbuße zu bezahlen. Geschieht dies immer noch nicht, kann die Geldbuße in eine Haftstrafe umgeändert werden. Aber das dauert meist länger als 6 Monate. Und mal ehrlich, denn Fall hatte ich bis jetzt noch nicht.

Darum gehts ja noch nicht ;) sondern darum ob man theoretisch geblitzt worden sein könnte und wie lange es dauern kann, bis ein Bußgeldbescheid in den ein oder anderen Haushalt flattern könnte.

:winke:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Frage zum "geblitzt werden"

Ach. Interessant. Und wenn der Halter dann sagt: Die Frau auf dem Foto kenne ich gar nicht, nie gesehen? Wer soll da mit meinem Auto gefahren sein? Dann?


:heilisch:


Natürlich mit augenzwinkern gefragt. Aber trotzdem würde ich es wirklich gerne wissen, was wäre wenn. Natürlich auch für eine Freundin. :-D
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Frage zum "geblitzt werden"

Ach. Interessant. Und wenn der Halter dann sagt: Die Frau auf dem Foto kenne ich gar nicht, nie gesehen? Wer soll da mit meinem Auto gefahren sein? Dann?


:heilisch:


Natürlich mit augenzwinkern gefragt. Aber trotzdem würde ich es wirklich gerne wissen, was wäre wenn. Natürlich auch für eine Freundin. :-D

Dann steht irgendwann die Polizei vor der Tür um zu ermitteln wer der Fahrer ist. Da wird zunächst der Fahrzeughalter befragt, gibt er keine Auskunft (bei Familienangehörigen muss er dass nicht) wird ermittelt wer zur Familie gehört. Diese werden befragt und überprüft, Nachbarn werden befragt und Lichtbilder beim Einwohnermeldeamt überprüft. Bleibt dass alles ergebnislos und kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird die Sache eingestellt. Allerdings kann es passieren, dass dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Dort müssen alle Fahrten und wer sie getätigt hat eingetragen werden. Wird dort auch nur eine Fahrt vergessen, ist wieder ein Bußgeld fällig und das zahlt der Halter.

Zusatz: Es kann auch passieren, dass jemand durch die Beamten eindeutig als Fahrer erkannt wird, obwohl er es abstreitet. Dann wird das ganze mit einem entsprechenden Vermerk an die Bußgeldbehörde zurückgesandt. Und er bekommt trotzdem einen Bußgeldbescheid. Erkennt er den nicht an, geht das ganze vor Gericht und wird dort verhandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Frage zum "geblitzt werden"

Okay, dann muss meine Freundin wohl vorübergehend auswandern oder sich die Haare färben. ;)
 
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