Frage zu mündl. Abmachung im Mietvertrag

Babuu

Gehört zum Inventar
Hallo ihr lieben!

Ich hab mal eine Frage zu einer mündl. Abmachung die den Mietvertrag betreffen.
Vielleicht kann mir da ja jemand helfen bzw. einen Rat geben.

Wir sind im Juni'06 gemeinsam in unserer Whg hier eingezogen und haben laut Mietvertrag den Tiefgaragenstellplatz Nummer 1 dazu gemietet.
Da der Stellplatz Nummer 1 sehr ungünstig lag und mein Mann ein großes Auto hat haben wir unseren Verwalter um einen anderen Stellplatz gebeten.Ohne Probleme bekamen wir den Stellplatz Nummer 18 zugewiesen....dies allerdings nur mündl.
Seit knapp 1 1/2 Jahren gehört also nun Stellplatz Nummer 18 zu uns.
Vorhin klingelte eine Nachbarin bei uns und motze meinen Mann regelrecht an er stehe auf dem Parkplatz ihres Sohnes und er solle wegparken.Mit ihm wollte sie nicht so recht reden da mein Mann ja vor knapp 6 Monate ausgezogen ist.
Also hab ich ihr klar gemacht dass es MEIN Stellplatz ist....schließlich hat der Verwalter nach Trennung von meinem Mann ganz klar gesagt dass ich den Stellplatz NICHT abgeben kann (höchstens mit seiner Genehmigung untervermieten) weil er Bestandteil des Mietvertrages ist.

Sie wurde ziemlich sauer....ich hab aber drauf bestanden dass mein Mann auf meinem Parkplatz stehen bleibt.

Sie widerrum sagt sie hat einen Mietvertrag für den Stellplatz Nummer 18.
Der Fehler liegt ganz klar beim Verwalter....

aber wer ist denn nu im Recht??

Die Nachbarin will nicht unbedingt bis Montag warten...
ich seh es aber auch nicht ein dass unser Auto die Nacht draußen steht.

Was meint ihr dazu??
 

Helga

Frau G-Punkt
AW: Frage zu mündl. Abmachung im Mietvertrag

Bea, das gleiche Theater haben wir auch. Als wir vor 10 Jahren hier eingezogen sind, haben wir hinten auf dem Hof einen Stellplatz "dazubekommen"; auch hier eine mündliche Vereinbarung. Dummerweise haben wir im nachhinein auch keine schriftliche Fixierung durchgeführt. Hinzu kommt, dass wir für den Stellplatz nichts zahlen mussten. Kürzlich sind hier neue Mieter eingezogen, deren Fahrzeug plötzlich auf "unserem" Platz stand. Auf nachfragen beim Vermieter sagte dieser nur: Steht der Stellplatz in Ihrem Vertrag ? Nein? Dann haben Sie auch kein Anrecht drauf. Meine Einwände schmetterte er ab mit dem Argument, dass wir ja anscheinend dann auch keine Miete zahlen. Peng am Eng ! So ist das !!

Mündliche Vereinbarungen zählen heutzutage NICHTS mehr. Ich mache mittlerweile ALLES nur noch schriftlich !

Ich befürchte fast, dass Du dagegen keine Handhabe hast ! Solange Du nichts schriftliches hast, hast DU auch keine Argumentationshilfe. Es sei denn, der Verwalter springt in die Bresche und gibt DIR Recht !


:winke:
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu mündl. Abmachung im Mietvertrag

Wenn nichts Schriftliches vereinbart wurde, gilt das, was im Mietvertrag steht. Demnach könnt ihr/du wenn´s drauf ankommt nicht auf Parkplatz Nr. 18 bestehen, sondern lediglich auf den Nr. 1 (lt. Mietvertrag). Ich würde dann auf jeden Fall am Montag versuchen, den Vermieter zu erreichen und diese Änderungen im Mietvertrag schriftlich aufnehmen. Bei der Nachbarin müsste natürlich Entsprechendes auch geändert werden. Wobei ich mich frage, welchen Parkplatz hat sie bzw. ihr Sohn denn bislang genutzt?
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Frage zu mündl. Abmachung im Mietvertrag

:winke:

im Normalfall sind in den meisten Mietverträgen mündliche Nebenabreden ausgeschlossen. Da müsstet ihr mal nachsehen, ob das bei euch der Fall ist.

Und selbst wenn es nicht ausgeschlossen ist. Ihr habt eine mündliche Verabredung. Die Dame von Stellplatz 18 offenbar eine schriftliche Zuweisung im Mietvertrag. Auf jeden Fall die besseren Karten.

Ich weiß nicht, ob ihr hier auf das Gewohnheitsrecht pochen könnt - ich bezweifle es aber. Fraglich bleibt auch, inwieweit der Verwalter dazu überhaupt berechtigt war, die Plätze unter der Hand anderweitig zu vergeben bzw. ob er überhaupt eine schriftliche Änderung hätte durchführen können. Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist, müsste der Eigentümer der Wohnung, die Stellplatz 18 beinhaltet, schon damit einverstanden sein. Mag auch sein, dass der Verwalter euch seinerzeit nur entgegenkommen wollte, weil der Stellplatz 18 anderweitig nicht benötigt wurde. Aber wenn sich die Sachlage nun geändert hat, wird der Verwalter da auch nicht viel ändern können (wollen)

Meiner Meinung nach könnt ihr nur in den sauren Apfel beißen und eben wieder auf Stellplatz 1 stehen.

Liebe Grüße
Angela
 
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