Frage zu Insolvenzverfahren

rumpelwicht

Dauerschnullerer
Hallo,

hatte dieser Tage einen Brief im Briefkasten, dass eine Mieterin Verbraucherinsolvenz angemeldret hat. Der Brief kam vom Anwalt und neben der übliche Info stand da folgender Satz:

" Der Unterzeichnende erklärt hiermit die Ablehnung der Vertragserfüllung i.S.d. §109 I 2 IinsO hinsichtlich des zwischen Ihnen und der Schuldnerin bestehenden Wohnraumverhältnisses und gibt zugleich dieses Vertragsverhältniss aus dem Massebeschlsg frei."

Ich habe jetzt schon ein paar Mal versucht den Anwalt zu kontaktieren - mit null Erfolg, was wirklich ärgerlich ist, auch auf eine E-mail keine Antwort!!!!:bruddel::bruddel:

Versteht jemand von euch diesen Satz und kann ihn mir erklären? Wenn dasInsolvenzverfahren läuft, darf die Mieterin dann neue Schulden machen, z.B. ihre Miete nicht bezahlen?
Bisher hat sie keine Aussenstände bei uns. Es gibt auch keine Kündigung für die WHG und ans Telefon geht die Frau auch nicht.

Völlig überfragte Grüße
Verena
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Frage zu Insolvenzverfahren

Hmmm, soweit ich weiß,dürfen keine neuen Schulden gemacht werden.
Läuft das dann nicht sogar unter Betrug? wenn ich weiß,ich kanns nicht bezahlen und trotzdem was kaufe,o.ä.?
ich habe den paragrafen mal gesucht.

http://dejure.org/gesetze/InsO/109.html

ich verstehe das so,das der Verwalter die Wohnung kündigen kann. Ob das quasi einer Kündigung entspricht,das du das Schreiben erhalten hast?
Vielleicht ist das ein kleiner Ansatz,der dir etwas weiterhilft?
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Frage zu Insolvenzverfahren

Ablehnung des Vertragsverhältnisses heißt erst einmal, der Anwalt hat den Vertrag für ungültig erklärt.
Inwieweit er das kann und darf, bin ich jetzt überfragt. Aber er teilt quasi mit, seine Mandantin kann und darf nicht zahlen. Natürlich ist sie im gesetzlichen Rahmen für die entstehenden Kosten verantwortlich.
Da er die Sache aber aus dem Massebeschluss herausnimmt, vermute! ich, dass damit die Zahlungsbeschränkung wieder aufgehoben ist, die Schuldnerin die Miete bezahlen darf. Ob sie kann, ist natürlich eine andere Frage. Sie scheint aber bisher schon so schlau gewesen zu sein, die Miete zu zahlen, denn sonst wird es ja eng.
Letztlich hilft nur der Kontakt zum Anwalt, um das zu klären und dann der Kontakt zur Mieterin.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Frage zu Insolvenzverfahren

hui, ihr habt aber auch ein glück mit euren mietern... :rolleyes:

ja, davon kann ich wirklich ein lied singen..........


so, bin aber jetzt schlauer, ENDLICH hatte ich nämlich den RA an der Strippe und der ganze Satz heißt nur, dass der Insolvenzverwalter sich aus dem Mietvertrag raushält, der weiter läuft wie bisher und wenn die Mieterin nicht mehr zahlt, dann muss ich das trotzdem mit ihr ausmachen............hätte man das nicht einfacher sagen können:bahnhof::hä::nix:

Der Brief wäre einfach nur zu abheften.....aber der Nebensatz viel: "wenn die Frau XXX schlau ist, macht sie keine neuen Schulden mehr"

Naja, ich hab schon Pferde ko...... sehn.:ochne:
 

Davids_Mama

Gute Fee
AW: Frage zu Insolvenzverfahren

Genau das hätte ich dir sagen können. Die Miete darf und kann nicht mit in die Masse einfließen, erst dann wenn bei Antrag es offne Posten waren und wenn sie nicht mer dort wohnen würde. Sie muss weiter Miete zahlen, macht sie es nicht, wird sie keine Restschuldbefreiung bekommen. Sollte sie nicht zahlen, kannst du das dem Insolvenzverwalter oder dem Gericht melden.
Mein Vermiete wurde auch immer Informiert. (aber ich war immer so erlich und habe es vor der Unterzeichnung angesprochen)

LG Kathrin
 
Oben