rumpelwicht
Dauerschnullerer
Hallo,
hatte dieser Tage einen Brief im Briefkasten, dass eine Mieterin Verbraucherinsolvenz angemeldret hat. Der Brief kam vom Anwalt und neben der übliche Info stand da folgender Satz:
" Der Unterzeichnende erklärt hiermit die Ablehnung der Vertragserfüllung i.S.d. §109 I 2 IinsO hinsichtlich des zwischen Ihnen und der Schuldnerin bestehenden Wohnraumverhältnisses und gibt zugleich dieses Vertragsverhältniss aus dem Massebeschlsg frei."
Ich habe jetzt schon ein paar Mal versucht den Anwalt zu kontaktieren - mit null Erfolg, was wirklich ärgerlich ist, auch auf eine E-mail keine Antwort!!!!
Versteht jemand von euch diesen Satz und kann ihn mir erklären? Wenn dasInsolvenzverfahren läuft, darf die Mieterin dann neue Schulden machen, z.B. ihre Miete nicht bezahlen?
Bisher hat sie keine Aussenstände bei uns. Es gibt auch keine Kündigung für die WHG und ans Telefon geht die Frau auch nicht.
Völlig überfragte Grüße
Verena
hatte dieser Tage einen Brief im Briefkasten, dass eine Mieterin Verbraucherinsolvenz angemeldret hat. Der Brief kam vom Anwalt und neben der übliche Info stand da folgender Satz:
" Der Unterzeichnende erklärt hiermit die Ablehnung der Vertragserfüllung i.S.d. §109 I 2 IinsO hinsichtlich des zwischen Ihnen und der Schuldnerin bestehenden Wohnraumverhältnisses und gibt zugleich dieses Vertragsverhältniss aus dem Massebeschlsg frei."
Ich habe jetzt schon ein paar Mal versucht den Anwalt zu kontaktieren - mit null Erfolg, was wirklich ärgerlich ist, auch auf eine E-mail keine Antwort!!!!
Versteht jemand von euch diesen Satz und kann ihn mir erklären? Wenn dasInsolvenzverfahren läuft, darf die Mieterin dann neue Schulden machen, z.B. ihre Miete nicht bezahlen?
Bisher hat sie keine Aussenstände bei uns. Es gibt auch keine Kündigung für die WHG und ans Telefon geht die Frau auch nicht.
Völlig überfragte Grüße
Verena