Frage zu Arbeitszeiten

BiancaundMilena

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Arbeitszeiten

Das,was sie dort vertraglich geregelt hat, also die Wochenstundenzahl und ob sie die 5-Tages-Woche hat, gilt.
Sie ist ja im KH angestellt und nicht im ambulanten Pflegedienst..

hat sie schon Kontakt zu ihrer Lehrerin aufgenommen? Wie lange geht ihr Praktikum (meins war damals 4 Wochen lang)?
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Frage zu Arbeitszeiten

Bianca, das ist ja kein Praktikum. Sie geht ja im Zuge ihrer Ausbildung nach und nach in verschiedene Abteilungen/Stationen, und nun ist sie halt im Pflegedienst für 4 Wochen.
Die Lehrerin hat sie noch nicht erreicht.
Pause hat sie übrigens auch nicht, ihr Brötchen isst sie während der Fahrt im Auto. :ochne:
 

Kathi

Dino
AW: Frage zu Arbeitszeiten

...
Pause hat sie übrigens auch nicht, ihr Brötchen isst sie während der Fahrt im Auto. :ochne:

Schon allein das verstößt gegen geltendes Recht. Pausen stehen jedem Arbeitnehmer zu, das ist im Arbeitszeitgesetz wie folgt geregelt:

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
 

Kathi

Dino
AW: Frage zu Arbeitszeiten

Nachtrag: Wenn die Arbeitszeit 6 bis 14.30 Uhr beträgt, dann ist da mit Sicherheit eine halbe Stunde Pause enthalten.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Frage zu Arbeitszeiten

Kathi, theoretisch weiss ich das ja, aber praktisch sieht es halt anders aus. Wenn sie zum nächsten Patienten fahren, dann hat sie ja nix zu tun und die Kollegen werten das dann wohl als Pause. Es gibt auch Patienten die wollen nicht dass Schwesternschüler sie waschen o.ä., dann muss sie auch draussen warten. Echt blöd dieser Block! :-(
 

Kathi

Dino
AW: Frage zu Arbeitszeiten

Ich weiß ja auch, dass man als Auszubildende/r immer am kürzeren Hebel sitzt :( . Leider :( . Gibt es eine Auszubildenden-Vertretung? Das ist fast sowas wie der Personalrat bzw. Betriebsrat. Dorthin könnte sie sich auch wenden. Und natürlich an die Lehrerin. Aber ich weiß nicht, ob das soviel bringt. An meinen Mann werden ja auch öfter mal diverse Beschwerden rangetragen. Da er aber an einer kommunalen Berufsschule arbeitet, darf er sich letztendlich nicht in die Hoheiten der Ausbildungsbetriebe einmischen. Aber er hat schon öfter mal die zuständige Kammer (Tierärztekammer, Zahnärztekammer etc.) informiert, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Letztens gabs z.B. großen Ärger mit einer Tierärztin, der von der Kammer das Recht entzogen wurde, Tierarzthelfer auszubilden, weil sie eine Auszubildende erheblich unter Tarif entlohnt hat. Vielleicht geht es ja über diesen Weg. Denn letztendlich wurden ja die Gesetze nicht entwickelt, damit sie als Bücher im Regal rumstehen.

Ich drücke euch die Daumen.
 

Su

Das Luder
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Ganz ehrlich bei 4 Wochen würde ich einfach durchhalten und nichts machen.

Lg
Su
 

Kathi

Dino
AW: Frage zu Arbeitszeiten

Das habe ich überlesen, dass das nur 4 Wochen sind. Da würde ich auch "Augen zu und durch" sagen. Wenn es die ganze Ausbildungszeit betreffen würde, dann würde ich schon nachfragen.
 
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