Frage wegen Sozialamt...

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Mellibunny

Wie gesagt, wenn bei uns ist das so geregelt, dass wenn Du weniger als 6 Monate beziehst, müsstest Du die Dir erbrachten Leistungen zurückzahlen. Da Du ja meintest, das Du kürzer als 6 Monate beziehen wirst, musst Du wohl zurückzahlen. Aber bevor hier die Pferde wild gemacht werden erkundige Dich doch mal. Oder hole Dir diesen Ratgeber. Wenn Du willst, kann ich Dir morgen auch einen Text aus diesem Ratgeber aufschreiben der das mit der Rückzahlung besagt.

Auf jedenfall musst Du alles mitnehmen, was zeigt Wo und wieviel Geld zu bekommst. Einfach alles was mit Geld zu tun hat. Das wird alles angerechnet. Das einzige was sie nicht mit anrechnen dürfen ist Erziehungsgeld. Sogar das Kindergeld in höhe von 154,00 € wird bis auf 10 € angerechnet.

Na ja viel Glück das sich alles schnell regelt.

Guß Melanie :)
 

elfchen

Dauerschnullerer
als "Frau von Fach" :D :
Generell gilt: Zurückzahlen musst du die Leistungen nur, wenn es bei der Bewilligung angegeben wird, sprich dir wird die Leistung als Darlehen gewährt.
Steht im Bescheid, dass eine "einmalige Beihilfe" bewilligt wird, kann auch nichts zurückgefordert werden. Es sei denn, du hättest falsche Angaben gemacht und wärst gar nicht sozialhilfebedürftig gewesen (aber das ist hier ja nicht die Frage :jaja: )

Das mit den 6 Monaten hat als Hintergrund , dass bei solch kurzer Bezugsdauer die Sozialhilfe in der Regel auf Darlehensbasis gewährt wird. Das betrifft aber häufig (so meine Erfahrung!) nur die laufenden Leistungen, nicht die einmaligen Leistungen. Denn diesen Bedarf könntest du sicher auch nicht decken, wenn du Unterhalt bekommen würdest, oder?

Aber die Entscheidung darüber, ob dir die Möbel, Umzug usw. als Beihilfe oder als Darlehen gewährt wird, trifft letztendlich dein Sachbearbeiter.
Vielleicht rufst du doch noch mal an, wenn du dir nicht sicher bist?
Eine Entscheidung für ein Darlehen sollte jedenfalls begründet werden bzw. kannst du dann dagegen in Widerspruch gehen.
Aber so weit ist es ja noch nicht :jaja:

Das Sozialamt muss auf jeden Fall über den ausstehenden Unterhalt Bescheid wissen.

Liebe Grüße und viel Glück!
 
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