Connie
Mary Poppins
Hallo zusammen,
da ich seit September wieder 20 Stunden arbeite, wollte ich mir einen Nachmittag die Woche kinderfrei nehmen. Jetzt hab ich endlich eine Tagesmama gefunden, die die Mädels jeden Mittwoch für 3 Stunden nehmen kann.
Ich hab jetzt die Unterlagen da, und schon gehen die Fragen los. Denn die meisten Klauseln scheinen mir eher auf eine umfangreichere Betreuung ausgelegt als 3 Stunden die Woche.
Grundsätzlich gilt wohl, dass in jedem Fall bezahlt wird, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
Sprich bei
- Krankheit des Kindes, außer längerfristig
- Krankheit der TaMu, außer längerfristig
- Urlaub der TaMu
- Urlaub der Familie
Ich nehm an, dass das Standard ist, weil die TaMu ja anders rechnet als ein sporadischer Babysitter?
Könnte man da irgendwie Kompromisse machen, sprich bei kurzfristigem Ausfall wird bezahlt, auch ihren Urlaub ( 8 Wochen im Jahr, sind für uns also 8 Tage) soll sie meinetwegen bezahlt haben.
Aber solange sie nur meine zwei Mädels betreut am Mittwochnachmittag -denn so wird es jetzt erstmal sein, sie baut sich ihren "Kundenstamm" grad erst auf-:
Wenn ich zB. 3-4 Tage vorher sehe die Kinder haben Windpocken, das wird nix bis Mittwoch, oder wenn WIR in Familienurlaub gehen, das ist ja auch lange vorher bekannt? Also wenn sie mit einiger Vorlaufzeit weiß, sie hat den Nachmittag dann frei? Dann möchte ich die 36 EUR eigentlich nicht zahlen...
Findet Ihr das ok, oder blöd?
Danke für Euren Input!
da ich seit September wieder 20 Stunden arbeite, wollte ich mir einen Nachmittag die Woche kinderfrei nehmen. Jetzt hab ich endlich eine Tagesmama gefunden, die die Mädels jeden Mittwoch für 3 Stunden nehmen kann.
Ich hab jetzt die Unterlagen da, und schon gehen die Fragen los. Denn die meisten Klauseln scheinen mir eher auf eine umfangreichere Betreuung ausgelegt als 3 Stunden die Woche.
Grundsätzlich gilt wohl, dass in jedem Fall bezahlt wird, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
Sprich bei
- Krankheit des Kindes, außer längerfristig
- Krankheit der TaMu, außer längerfristig
- Urlaub der TaMu
- Urlaub der Familie
Ich nehm an, dass das Standard ist, weil die TaMu ja anders rechnet als ein sporadischer Babysitter?
Könnte man da irgendwie Kompromisse machen, sprich bei kurzfristigem Ausfall wird bezahlt, auch ihren Urlaub ( 8 Wochen im Jahr, sind für uns also 8 Tage) soll sie meinetwegen bezahlt haben.
Aber solange sie nur meine zwei Mädels betreut am Mittwochnachmittag -denn so wird es jetzt erstmal sein, sie baut sich ihren "Kundenstamm" grad erst auf-:
Wenn ich zB. 3-4 Tage vorher sehe die Kinder haben Windpocken, das wird nix bis Mittwoch, oder wenn WIR in Familienurlaub gehen, das ist ja auch lange vorher bekannt? Also wenn sie mit einiger Vorlaufzeit weiß, sie hat den Nachmittag dann frei? Dann möchte ich die 36 EUR eigentlich nicht zahlen...
Findet Ihr das ok, oder blöd?
Danke für Euren Input!