Schäfchen
Copilotin
Da hier schon einige Fragen zum Thema waren, trau ich mich nun auch mal.
Folgende Situation. Bei meinem alten AG hab ich 1 Jahr Erziehungsurlaub beantragt, bei der Erziehungsgeldstelle hab ich mich fürs Budget entschieden. Bekomme also bis zu Arianes erstem Geburtstag Erziehungsgeld, aber monatlich eben etwas höher als die, die zwei Jahre bekommen. Nun hatte mir meine Chefin bereits gesagt, dass sie mir nach dem EZ kündigen wird, wir haben uns daraufhin auf eine Art Aufhebungsvertrag geeinigt. Ich bekam daraufhin die mir noch zustehenden Gehälter für August / September 2003 (wo ich noch beschäftigt werden müßte) sowie ein Monatsgehalt Abfindung - alles brutto als Abfindung ausgezahlt. Nicht steuerpflichtig, da unter dem Satz -also alles unsers.
Ende des EZ ist also der 19.7.2003 - Unser 2. Baby kommt Ende November. Ab wann gelte ich arbeitslos? Ab Zeitpunkt der Aufhebung, obwohl ich im EZ bin? Oder ab Ende EZ?
Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, bekomme ich dann zur Geburt nur Entbindungsgeld, weil ich nicht in einem Arbeitsverhältnis stehe (freie Mitarbeit mal abgesehen, aber das ist kein festes Gehalt - ich schreib monatliche ne Rechnung).
Eigentlich müßte ich mich ja arbeitslos melden, aber durch den Aufhebungsvertrag krieg ich drei Monate Sperre (wie ich jetzt weiß *grummel*). Wenn die ab Ende EZ zählen, bin ich im MuSchu mit dem Keks, bis die Sperre aufgehoben wird. Da krieg ich doch dnan nix mehr oder? Kennt sich da einer aus? Zählt die Sperre ab Ende EZ oder ab Ende des Arbeitsverhältnisses?
Ich geb zu, ich reiße mich nicht darum, mich stundenlang mit einem Krabbelkind und dem Bauch ins Arbeitsamt zu setzen, für eine Akte mit dem Vermerk "nicht vermittelbar, weil schwanger" und dem Bescheid "drei Monate Sperre ab Juli 2003".
gesteht
Andrea
(die mit sich ringt, ob sie Donnerstag gaaaanz früh ins Arbeitsamt fährt)
Folgende Situation. Bei meinem alten AG hab ich 1 Jahr Erziehungsurlaub beantragt, bei der Erziehungsgeldstelle hab ich mich fürs Budget entschieden. Bekomme also bis zu Arianes erstem Geburtstag Erziehungsgeld, aber monatlich eben etwas höher als die, die zwei Jahre bekommen. Nun hatte mir meine Chefin bereits gesagt, dass sie mir nach dem EZ kündigen wird, wir haben uns daraufhin auf eine Art Aufhebungsvertrag geeinigt. Ich bekam daraufhin die mir noch zustehenden Gehälter für August / September 2003 (wo ich noch beschäftigt werden müßte) sowie ein Monatsgehalt Abfindung - alles brutto als Abfindung ausgezahlt. Nicht steuerpflichtig, da unter dem Satz -also alles unsers.
Ende des EZ ist also der 19.7.2003 - Unser 2. Baby kommt Ende November. Ab wann gelte ich arbeitslos? Ab Zeitpunkt der Aufhebung, obwohl ich im EZ bin? Oder ab Ende EZ?
Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, bekomme ich dann zur Geburt nur Entbindungsgeld, weil ich nicht in einem Arbeitsverhältnis stehe (freie Mitarbeit mal abgesehen, aber das ist kein festes Gehalt - ich schreib monatliche ne Rechnung).
Eigentlich müßte ich mich ja arbeitslos melden, aber durch den Aufhebungsvertrag krieg ich drei Monate Sperre (wie ich jetzt weiß *grummel*). Wenn die ab Ende EZ zählen, bin ich im MuSchu mit dem Keks, bis die Sperre aufgehoben wird. Da krieg ich doch dnan nix mehr oder? Kennt sich da einer aus? Zählt die Sperre ab Ende EZ oder ab Ende des Arbeitsverhältnisses?
Ich geb zu, ich reiße mich nicht darum, mich stundenlang mit einem Krabbelkind und dem Bauch ins Arbeitsamt zu setzen, für eine Akte mit dem Vermerk "nicht vermittelbar, weil schwanger" und dem Bescheid "drei Monate Sperre ab Juli 2003".
gesteht
Andrea
(die mit sich ringt, ob sie Donnerstag gaaaanz früh ins Arbeitsamt fährt)