Erziehungsurlaub / Mutterschaftsgeld / Arbeitslosigkeit

Schäfchen

Copilotin
Da hier schon einige Fragen zum Thema waren, trau ich mich nun auch mal.

Folgende Situation. Bei meinem alten AG hab ich 1 Jahr Erziehungsurlaub beantragt, bei der Erziehungsgeldstelle hab ich mich fürs Budget entschieden. Bekomme also bis zu Arianes erstem Geburtstag Erziehungsgeld, aber monatlich eben etwas höher als die, die zwei Jahre bekommen. Nun hatte mir meine Chefin bereits gesagt, dass sie mir nach dem EZ kündigen wird, wir haben uns daraufhin auf eine Art Aufhebungsvertrag geeinigt. Ich bekam daraufhin die mir noch zustehenden Gehälter für August / September 2003 (wo ich noch beschäftigt werden müßte) sowie ein Monatsgehalt Abfindung - alles brutto als Abfindung ausgezahlt. Nicht steuerpflichtig, da unter dem Satz -also alles unsers.

Ende des EZ ist also der 19.7.2003 - Unser 2. Baby kommt Ende November. Ab wann gelte ich arbeitslos? Ab Zeitpunkt der Aufhebung, obwohl ich im EZ bin? Oder ab Ende EZ?

Wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, bekomme ich dann zur Geburt nur Entbindungsgeld, weil ich nicht in einem Arbeitsverhältnis stehe (freie Mitarbeit mal abgesehen, aber das ist kein festes Gehalt - ich schreib monatliche ne Rechnung).

Eigentlich müßte ich mich ja arbeitslos melden, aber durch den Aufhebungsvertrag krieg ich drei Monate Sperre (wie ich jetzt weiß *grummel*). Wenn die ab Ende EZ zählen, bin ich im MuSchu mit dem Keks, bis die Sperre aufgehoben wird. Da krieg ich doch dnan nix mehr oder? Kennt sich da einer aus? Zählt die Sperre ab Ende EZ oder ab Ende des Arbeitsverhältnisses?

Ich geb zu, ich reiße mich nicht darum, mich stundenlang mit einem Krabbelkind und dem Bauch ins Arbeitsamt zu setzen, für eine Akte mit dem Vermerk "nicht vermittelbar, weil schwanger" und dem Bescheid "drei Monate Sperre ab Juli 2003".

gesteht
Andrea
(die mit sich ringt, ob sie Donnerstag gaaaanz früh ins Arbeitsamt fährt)
 
B

Beate

Hallo Andrea,

arbeitslos bist Du erst, wenn Du zur Vermittlung verfügbar bist, d.h. ab Ende der EZ. Mit dem Geld, Sperre etc. kenne ich mich nicht aus - frag' doch mal Peggy (FriMa), sie hatte eine ähnliche Konstellation. Allerdings glaube ich "nicht vermittelbar, da schwanger" gibt es offiziell nicht. :) Es könnte also günstig sein, Dich vor dem MuSchu arbeitslos zu melden, damit die Sperre in die EZ fällt.

Liebe Grüße
und ich würde im AA wenigstens anrufen...
 

Schäfchen

Copilotin
Hallo Beate,

vielen lieben dank.

Ich hab mir heute das AA mal angetan. :o Die Dame war ganz nett, fragte auch nach Vermittlungswunsch. :-D Ich meinte dann, kein Problem, wenn Teilzeit, aber nur bis Oktober. Dummes Gesicht seitens der Dame. Grinsen meinerseits und der Kommentar: Wenn sie mich als Schwangere bei der schlechten Arbeitsplatzlage vermittelt kriegen, nehm ich den Job sofort!

Alles in allem wollen die ne ganze Menge wissen, fehlt nur noch dass sie nach dem letzten Sex fragen. :o Ich füll den Antrag jetzt einfach aus und guck, was passiert.

berichtet
Andrea
 
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