Brini
ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,
nun habe ich auch einige Fragen bezüglich Elterngeld. Aus dem Posting von Janine83, die auch mal dazu was gefragt hat, weiss ich, dass jemand hier, jemanden kennt, der bei der Elterngeldstelle arbeitet
Nun zu unserer Situation:
Stephan möchte gerne ab April/Mai Elternzeit nehmen für ca. 9 Monate
Lohntechnisch geht das soweit auf, wenngleich die Einbussen nicht zu unterschätzen sind.
Leider kommt dann Stephan nicht mehr überwiegend für Melissa´s Unterhalt auf, (auch ohne Elternzeit, weil von der Bundeswehr dann auch noch was wegfällt) deswegen werden wir Melissa freiwillig gesetzlich versichern müssen :ochne:
Während seiner Elternzeit sind wir anderen Beitragsfrei Familienversichert über Stephan.
Melissas KV müssten wir aber trotzdem bezahlen.
Zumindest steht das hier:
und hat mir die KV auch so gesagt.
Nun finde ich aber dieses hier:
Was heisst das nun?
Grüssle Sabrina
nun habe ich auch einige Fragen bezüglich Elterngeld. Aus dem Posting von Janine83, die auch mal dazu was gefragt hat, weiss ich, dass jemand hier, jemanden kennt, der bei der Elterngeldstelle arbeitet

Nun zu unserer Situation:
Stephan möchte gerne ab April/Mai Elternzeit nehmen für ca. 9 Monate
Lohntechnisch geht das soweit auf, wenngleich die Einbussen nicht zu unterschätzen sind.
Leider kommt dann Stephan nicht mehr überwiegend für Melissa´s Unterhalt auf, (auch ohne Elternzeit, weil von der Bundeswehr dann auch noch was wegfällt) deswegen werden wir Melissa freiwillig gesetzlich versichern müssen :ochne:
Während seiner Elternzeit sind wir anderen Beitragsfrei Familienversichert über Stephan.
Melissas KV müssten wir aber trotzdem bezahlen.
Zumindest steht das hier:
Krankenversicherung bei freiwillig versicherten Mitglieder
QuelleFreiwillig versicherte Mitglieder müssen weiterhin Ihre Beiträge selber bezahlen. Freiwillig Versicherte deren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und die sonstige Vorraussetzungen erfüllen, können in der Familienversicherung aufgenommen werden. Sobald ein Ehepartner privat versichert ist besteht dieser Anspruch nicht. Wer aufgrund seines Einkommens oder seiner Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnte, gilt als freiwillig versichert.
und hat mir die KV auch so gesagt.
Nun finde ich aber dieses hier:
Quelle[h=2]Elterngeld und Krankenversicherung[/h]In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Pflichtmitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Auch die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter besteht während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit fort. Aus dem Elterngeld sind weder Beiträge zu leisten noch wirkt es sich erhöhend auf aus anderen Gründen bestehende Beitragspflichten aus.
Was heisst das nun?
Grüssle Sabrina