krini
Gehört zum Inventar

Da unser Krümel ja bald kommt, habe ich jetzt mal den Elterngeldantrag ausgedruckt, den man ja erst beantragen kann, sobald das Kind da ist, oder?? Jetzt habe ich auch noch gelesen, dass uns nach dem Elterngeld noch das Landeserziehungsgeld zustehen würde :???: Ich dachte, dass ab 2007 alles gestrichen wurde und das es jetzt nur noch das Elterngeld gibt. Bin jetzt echt voll verwirrt
Kann mir mal jemand helfen, wie das alles abläuft? Wir leben in Bayern, weil soweit ich das verstanden habe, gibts das Landeserziehungsgeld nur in ein paar Bundesländern.Wäre echt lieb, wenn mir da mal jemand helfen könnte

Gruß Carina
Es wird im Anschluß an das Elterngeld gezahlt und beträgt beim zweiten Kind (in Bayern) max. 200 Euro. Einkommensabhängig ist es wie zuvor auch, beantragt werden kann es meines Wissens während des 1. Lebensjahres.