Lonny76
Panikteilchen
HAllo!!
Ich hoffe, ich kanns erklären...
Also, 2006 Ehegatten EHZ + Kinderbaugeld für 2 Kinder bewilligt,
2007 im Trennungsjahr bis sommer 2008
Scheidung April 2009
Auszug laut ummeldung exmann Mite Jan. 2008
Exmann ab Juni 2007 schon mal bei seinen Eltern, okt./ nov 2007, sowie ne Woche im Jan. 2008 für n paar Tage im Haus ( ich im Urlaub, er mit "Neuer Freundin" drin)
Ich bin mit Kinder ende Mai 2008 aus dem Haus raus, nach BAWÜ gezogen.
März 2008 hat mein Ex ein neues Konto aufgemacht und dem Finanzamt erzählt, dass sich "unsere" Kontodaten geändert haben. Geld wurde OHNE mein Wissen auf das Konto gebucht, auf das ich werde Zugriff noch Einsicht hatte.
Gemeinschaftskonto bestand noch ( besteht immernoch, seit Juli 2008 als "UND-"Konto)
Da unser Trennungsjahr aber im Juni 2008 endete, haben wir uns für 2008 getrennt veranlagen lassen...
Nun fordert das Finanzamt das Geld von 2850 € zurück.
Gegen den ersten Bescheid wurde Einspruch erhoben.
Der wurde abgelehnt mit der Begründung " ... Steuerlich für 2008 NICHT mehr zusammen veranlagt.... Als Mann im Juni zu seinen Eltern zog erlosch das Recht auf die gesammte EHZ...."
Aber 1. steht doch dem Partner und den Kindern die EHZ zu, wenn sie das Objekt noch bewohnen ( er hat uns das Haus mietfrei überlassen, ich bekam UNterstützung der Arge, zahlte meinen Teil an Hypothek, er seinen )
2. hat doch die Steuerliche veranalgung nix damit zu tun?! ( Kenn ein paar Paare, die sich getrennt veranlagen lassen...)
3. Ich habe das Geld niemals gesehen, er hat es mir schlichtweg unterschlagen...
Ist es sinnvoll Klage beim Finanzgericht D´Dorf einzureichen`?
Danke für die Antworten...
Ich hoffe, ich kanns erklären...
Also, 2006 Ehegatten EHZ + Kinderbaugeld für 2 Kinder bewilligt,
2007 im Trennungsjahr bis sommer 2008
Scheidung April 2009
Auszug laut ummeldung exmann Mite Jan. 2008
Exmann ab Juni 2007 schon mal bei seinen Eltern, okt./ nov 2007, sowie ne Woche im Jan. 2008 für n paar Tage im Haus ( ich im Urlaub, er mit "Neuer Freundin" drin)
Ich bin mit Kinder ende Mai 2008 aus dem Haus raus, nach BAWÜ gezogen.
März 2008 hat mein Ex ein neues Konto aufgemacht und dem Finanzamt erzählt, dass sich "unsere" Kontodaten geändert haben. Geld wurde OHNE mein Wissen auf das Konto gebucht, auf das ich werde Zugriff noch Einsicht hatte.
Gemeinschaftskonto bestand noch ( besteht immernoch, seit Juli 2008 als "UND-"Konto)
Da unser Trennungsjahr aber im Juni 2008 endete, haben wir uns für 2008 getrennt veranlagen lassen...
Nun fordert das Finanzamt das Geld von 2850 € zurück.
Gegen den ersten Bescheid wurde Einspruch erhoben.
Der wurde abgelehnt mit der Begründung " ... Steuerlich für 2008 NICHT mehr zusammen veranlagt.... Als Mann im Juni zu seinen Eltern zog erlosch das Recht auf die gesammte EHZ...."
Aber 1. steht doch dem Partner und den Kindern die EHZ zu, wenn sie das Objekt noch bewohnen ( er hat uns das Haus mietfrei überlassen, ich bekam UNterstützung der Arge, zahlte meinen Teil an Hypothek, er seinen )
2. hat doch die Steuerliche veranalgung nix damit zu tun?! ( Kenn ein paar Paare, die sich getrennt veranlagen lassen...)
3. Ich habe das Geld niemals gesehen, er hat es mir schlichtweg unterschlagen...
Ist es sinnvoll Klage beim Finanzgericht D´Dorf einzureichen`?
Danke für die Antworten...