Ehevertrag

B

briddaa

AW: Ehevertrag

Melanie hat gesagt.:
Hallo,

es geht sich ganz einfach darum, mein Mann hat Schulden vor der Ehe gemacht, ich habe keine Schulden. Deswegen möchten wir einen Ehevertrag.

Trennung steht nicht im Raum *nnnnnneeeeeeeeeeeeee* :hahaha:

Melanie


dann geh zum notar und sag ihm das genauso,haben wir auch gemacht,ich denke mal er wird euch dazu raten gütertrennung ohne zugewinngemeinschaft war bei uns auch so und wir hatten das gleiche problem :)
aber er wird dich da beraten,was für euch das beste ist!!!
er wird dir die verträge zeigen und ihr müsst dann entscheiden was in eurem vertrag rein soll.
du musst den vertrag auch nicht gleich abschliessen bei ihm in der kanzlei,ihr könnt euch dann immer noch überlegen,was das beste ist!
wir haben den standart genommen,weil wir halt nur die urkunde brauchten.
ohne versorgungsausgleich usw. wirst du auch nur 60 euro zahlen.
es ist doch schwachsinn erst einen anwalt aufzusuchen und dann nochmal zum notar,dann kannste dein geld gleich zum fenster raus werfen.
weil ein notar berät dich genauso wie ein rechtsanwalt,schliesslich ist ein notar ja auch ein "anwalt"

lg briddaa

schau doch mal auf die seite die wiesel rausgesucht hat,da steht es ja auch!!!!!
 
M

MagicMoments

AW: Ehevertrag

briddaa hat gesagt.:
d
es ist doch schwachsinn erst einen anwalt aufzusuchen und dann nochmal zum notar,dann kannste dein geld gleich zum fenster raus werfen.
weil ein notar berät dich genauso wie ein rechtsanwalt,schliesslich ist ein notar ja auch ein "anwalt"

Dann versteh ich nicht, für was es denn überhaupt Anwälte braucht.

Im übrigen hab ich es genauso geschrieben wie Du - nur etwas "feiner" ausgedrückt.

Bridda - nur weil Du es so gemacht hast, ist es für andere kein Muss.

Ich könnt jetzt anfangen mit einer riesen Liste, was wir mit Anwälten und Notaren zu tun haben... - aber nein, ich lass jedem seine Entscheidung.

Lieben Gruß
Sandy
 
M

MagicMoments

AW: Ehevertrag

Ach ja - geht sie zum Anwalt, hat sie nur Anwaltkosten und keinerlei mehr vom Notar da auch ein Anwalt beglaubigen kann. Wie Du ja richtig erkannt hast, ist der Notar ähnlich einem Anwalt...Also wieso soll sie zweifach zahlen *überleg*
 
B

briddaa

AW: Ehevertrag

MagicMoments hat gesagt.:
Ach ja - geht sie zum Anwalt, hat sie nur Anwaltkosten und keinerlei mehr vom Notar da auch ein Anwalt beglaubigen kann. Wie Du ja richtig erkannt hast, ist der Notar ähnlich einem Anwalt...Also wieso soll sie zweifach zahlen *überleg*

:nix:
weil der anwalt kein notar ist.........
und nu mag ich nicht mehr diskutieren.
sie wird selbst entscheiden was sie macht........
 
M

MagicMoments

AW: Ehevertrag

briddaa hat gesagt.:
:nix:
weil der anwalt kein notar ist.........
und nu mag ich nicht mehr diskutieren.
sie wird selbst entscheiden was sie macht........

Der Anwalt kann beglaubigen *himmelherrschaftszeitennochmal*
Was glaubst Du, warum es EheVERTRAG heisst.

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/11/19/index2.html

Wie gesagt - entweder oder....
Ich wär für FACHanwalt, der MEINE Interessen vertritt.

Notar = neutral
Anwalt = einseitig (in dem Fall für sie, damit sie nicht doch aufgrund eines fehlenden Satzes doch irgendwann zahlen muss - daher auch mein Vorschlag, einen Ausschluss vom Anwalt schreiben zu lassen)

Bridda - ich fände es auch schön, wenn Du Dich mal unter Meine Familie und Ich vorstellen würdest.
Ich weiss so noch gar nichts von Dir und das wird hier gern gesehen.

LG
Sandy
 

Stef

Gehört zum Inventar
AW: Ehevertrag

Hm, jetzt hatte ich soviel geschrieben und wech is er der Text. Also auf ein Neues:

Ein Ehevertrag wird beim Notar (je nach Bundesland eben Rechtsanwaltsnotar oder "Nur"-Notar) notariell beurkundet. Ich habe es ehrlich gesagt noch nie erlebt, daß ein Ehevertrag privatschriftlich aufgesetzt wird und dann nur die Unterschriften beglaubigt werden. In diesem Falle würde der Notar auch nicht über den Inhalt belehren, sondern nur beglaubigen, daß eben ihr beide diesen Zettel in seiner Anwesenheit unterschrieben habt. Der Inhalt spielt dabei keine Rolle (außer bei Sittenwidrigkeit natürlich). Gerade bei güterrechtlichen Vereinbarungen ist es wichtig, daß die Eheleute belehrt werden. Daher kann ich mir nicht vorstellen, daß es ohne notarielle Beurkundung geht.

Ich würde also an Eurer Stelle einen Notar oder eben Rechtsanwaltsnotar aufsuchen und mich beraten lassen. Entwirft der Notar eine Urkunde für Euch, die ihr dann letztendlich doch nicht unterschreibt, fallen allerdings Entwurfsgebühren an...ich glaube, daß war die Hälfte von dem, was man für einen unterschriebenen Vertrag bezahlen würde.

Ich habe hier auch noch einen Link gefunden. Vielleicht ist der für Euch interessant. Da wird auch kurz das Thema Schulden angesprochen.

:winke:

http://www.uv-berlin.de/news/index.php3?id=190
 
L

Lawxanaa

AW: Ehevertrag

Wir haben unseren Ehevertrag beim Notar machen lassen, der Notar verfügt über die gleiche "Grundausbildung" wie ein Rechtsanwalt, beide studieren erst mal Jura, daher ist es ihnen möglich die gleiche Beratung über Gütergemeinschaft/trennung Zugewinn etc. zu führen.

Der Notar kann im Gegensatz zum Rechtsanwalt den Vertrag "beurkunden" der Rechtsanwalt "beglaubigt" höchstens die Abschriften des Vertrages.

Im Grunde ist es Pott wie Deckel, beim Notar könnte es günstiger werden, ich weiss auch nicht genau ob es rechtlich gesehen nicht beim Notar beurkundet werden sollte.

Liebe Grüsse
Sabine

PS: es gibt nicht in jedem Bundesland diese ReNo´s also Rechtsanwaltsnotare,
PPS: in dem link vom swr steht deutlich, dass der VErtrag vor dem Notar geschlossen werden MUSS , beratung kann allerdings vom RA gemacht werden
 

Stef

Gehört zum Inventar
AW: Ehevertrag

@Sandy+Briddaa: Ich glaube, daß ihr ein bißchen aneinander vorbei schreibt. (Wenn ich mich da mal einmischen darf.) Ich denke, Briddaa meint, daß der Notar über das selbe Wissen wie der Anwalt verfügt. Es sind beides Juristen (einer eben wird eben der streitigen und einer der freiwiligen Gerichtsbarkeit zugeordnet), wobei der Notar noch eine Notarassessorenausbildung hinter sich hat und der Anwalt sich auf bestimmte Gebiete spezialisiert. Ein Ehevertrag wird geschlossen bevor es überhaupt zum "Streit" kommt, daher wäre der Notar der richtige Ansprechpartner (der übrigens auch im Falle einer Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden kann, wenn sich die Parteien gütlich einigen wollen). Der Notar vertritt beide Seiten und der Anwalt nur eine Seite.

Jetzt hab ich Euch aber genug gelangweilt.

:bussi:
 
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