Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

G

gretel

AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

dann wirst du das offenlegen müssen, denke ich. es gibt polizeiprotokolle o.ä.und dann kümmert sich das JA, damit nicht die mutter kontakt aufnehmen muss. für sie ist es dann so, dass sie geld vom staat bekommt und der kümmert sich dann darum, dass er es sich zurückholt.
 

Mullemaus

Chatluder
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

gretel hat gesagt.:
dann wirst du das offenlegen müssen, denke ich. es gibt polizeiprotokolle o.ä.

Gretel,

nicht alle Vergewaltigungen werden angezeigt - und dann gibt es keine Polizeiprotokolle - und auch keine ärztlichen Atteste.

LG,
Mullemaus
 
M

Mama-Huhn

AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Mullemaus, es geht ja um Alimente, die man nur vom anerkannten Vater fordern kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man von einem Gewalttäter noch Geld möchte - und der vielleicht noch die Frechheit besitzt und Umgang mit dem Kind verlangt - grauenhaft!
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Ich finde es unter aller Kritik, dass sich jemand solche Überlegungen überhaupt macht. Ein Kind in die Welt setzen und sich dann aus jeglicher Verantwortung ziehen. Das ist wirklich absolut das Letzte, armes Kind.

lg
 
Zuletzt bearbeitet:

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Hallo,

ich finde es wie Bärbel auch unmöglich, sich in der Form Gedanken zu machen.

Unterhalt ist ein Recht des KINDES, auf das nicht verzichtet werden kann.

Schade für das Kind.

:winke:
 

Mullemaus

Chatluder
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

edith hat gesagt.:
Mullemaus, es geht ja um Alimente, die man nur vom anerkannten Vater fordern kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man von einem Gewalttäter noch Geld möchte - und der vielleicht noch die Frechheit besitzt und Umgang mit dem Kind verlangt - grauenhaft!

Edith,

darum gings mir nicht. Sondern um Gretels Hinweis, daß es nach einer Vergewaltigung Polizeiprotokolle o. ä. gibt. Und die gibt es eben nicht immer, eben weil nicht jede Vergewaltigung auch aktenkundig wird. In dem von Alina angesprochenen Fall gab es ja auch gar keine.

LG,
Mullemaus
 
G

gretel

AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

ne, ist schon klar, mullemaus.

aber die frau muss eben angaben machen müssen. und wenn sie in so einem fall nicht nur polizei geht, heisst das ja nicht gleichzeitig, dass sie die angaben beim jugendamt nicht machen muss.
wenn sie geld haben will, wird sie den in frage kommenden mann wie auch sonst nennen müssen. ob sie dabei nun sagt, was vorgefallen ist, ist ihre entscheidung. das JA wird einfach einen namen bekommen wollen.

ich befürchte, wenn sie ihn nicht kennt und keine anzeige macht, wird sie auch nichts bekommen.:-? nachvollziehbar vom staat, oder? auch wenn es für die frau ganz schlimm ist. aber wie willst du das anders machen?
 
P

primavera

AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Hallo Alina,

allgemein hat die Mutter in so einem Fall die Möglichkeit beim Jugendamt FREIWILLIG eine sog. Beistandschaft zu beantragen. Die kümmern sich dann um die Vaterschaftsfeststellung und die Berechnung/Einzug des Kindesunterhalts. Insoweit wird sich die Mutter in Deinem Fall wohl nicht beim JA melden; aber:

wenn sie öffentliche Leistungen wie Unterhaltsvorschuß/Sozialhilfe beantragt ist sie verpflichtet bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken da der Vater ja vorrangig zum Unterhalt verpflichtet ist bzw. später den Vorschuß auch erstatten muß.

Jetzt kommt es halt darauf an, inwieweit es glaubwürdig erscheint wenn eine Frau angibt "Erzeuger unbekannt". Soviel ich weiß müssen die Mütter evtl. mehrmals im Jahr beim Sachbearbeiter antanzen - die wissen ja aus der Praxis auch, dass oft die Väter nur gedeckt werden und wenn sich dann irgendwelche Widersprüche zu ihren vorrigen Angaben ergeben, kann es schnell eng werden.
Es gibt leicht mal Situationen in denen doch bekannt wird, dass die Mutter den Namen des Vaters verschwiegen hat-- dann ist die Mutter zur Erstattung der erhaltenen Gelder verpflichtet.

Im übrigen leuchtet mir nicht ein warum die Frau damit einverstanden ist dass er sich aus der Affäre ziehen will. Hat sie so viel Geld um bis zum 18. Lebensjahr und evt. darüber hinaus den Unterhalt alleine zu bestreiten?

Was ist letztlich mit dem Interesse des Kindes die Vaterschaft geklärt zu haben? Und wie schon jemand anderer gesagt hat: es geht ja um die Ansprüche des KINDES- und ohne Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung gibt es diese eben nicht.
Die Frau sollte sich ihr vorgehen daher genau überlegen, denn irgendwann wird das Kind ja auch Fragen stellen..


Gruß Petra
 
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