Tulpinchen
goes Hollywood
Ich kenn mich damit nicht aus, aber könnte der Interessent Deiner Mutter sich der Vollständigkeit halber nicht ebenfalls an den Makler wenden?
Solange mit dem ersten Interessenten noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat Deine Mutter doch freie Käuferwahl, oder?

Solange mit dem ersten Interessenten noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat Deine Mutter doch freie Käuferwahl, oder?

Ela
:nix: , und dann vielleicht ( aber auch nur ganz vielleicht) festellen, dass ihr bereit wärt Summe X ( zB. 1500,- ) zu zahlen und das damit alle Ansprüche abgegolten sind. DAS unbedingt schriftlich festhalten !!!