AW: DRINGEND.. ist eine rechtsberatung beim anwalt kostenintensiv ?
Hallihallo,
jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazugeben:
Also Punkt 1: du muss prüfen, ob die Versicherung die Beratung abdeckt. Es geht vor allem darum, in welches Rechtsgebiet die Beratung fällt (z.B. arbeitsrechtliche Beratung, geht es um Erbrecht, Verkehrsrecht nach einem Unfall z.B.). Dann musst du prüfen, ob du eine Eigenbeteiligung hast. Die Höhe dieser legt die Versicherung fest (steht aber im Versicherungsvertrag). Eigenbeteiligung musst du selbst zahlen. Es kann also durchaus sein, dass der Anwalt für die Erstberatung z.B. 180,00 EUR nimmt, deine Versicherung den Fall zwar abdeckt, du aber eine Selbstbeteiligung von 120 EUR hast - heißt letztendlich die Versicherung zahlt 60 EUR und du 120 EUR an den Anwalt.
Punkt 2. In der Regel rechnen Anwälte nach Streitwert ab. Die Höhe des Streitwertes richtet sich nach bestimmten Kriterien und ist im Gesetz festgelegt. Bei Mietstreitigkeiten wird als Streitwert die soundsovielfache Miete angesetzt. Bei Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten glaube das Jahreseinkommen etc. Also das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ist der Streitwert festgelegt, dann rechnet der Anwalt seine Gebühren ab, die auch anhand von Tabellen festgelegt werden. Je höher der Streitwert, um so teurer wirds also.
Eine Möglichkeit wäre eine Erstberatung, die umfasst ein einmaliges Beratungsgespräch (also wirklich nur 1 x persönlich beraten, keine anschließenden telefonischen weiteren Gespräche!). Bei der Erstberatung ist es egal wie lang das Gespräch dauert oder wie kompliziert es wird. Der Höchstsatz für eine normale Erstberatung liegt bei 190 EUR (Bei Beratungen im Arbeitsrecht/Familienrecht gibt es Ausnahmen für diese 190 EUR Grenze, dort kann die Erstberatungsgebühr also höher sein)
Bleibt die ganze Sache absehbar außergerichtlich (also muss kein Gericht zur Streitbehebung eingeschaltet werden) bestünde sonst noch die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt zu tätigen. Meist wird da ein Stundensatz festgelegt und der Anwalt rechnet seine Arbeit nach Stunden ab - das kann allerdings auch sehr teuer werden, wenn die Angelegenheit sich z.B. anders entwickelt als ursprünglich gedacht, damit länger dauert. Der Anwalt rechnet alle Stunden ein, die er mit Gesprächen mit dir, mit dem Gegner/ggf. dem gegnerischen Anwalt, mit Aufsetzen von Schreiben etc. verbringt. Die Stundensätze für den Anwalt sind auch extrem unterschiedlich je nach Region (Stadt teurer, dörfliche Gegend günstiger - da fallen aber manchmal auch noch Fahrkosten vom Anwalt an).
So, ich hoffe, du verstehst jetzt nicht nur Bahnhof von dem was ich geschrieben habe.
Ach ja: Dies stellt natürlich keine rechtliche Beratung dar.