Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

sandra

the best of 74
Hallo,

ich mache mir seit längerem Gedanken darum, ob ich evtl. meinen Geburtsnamen wieder annehme. Momentan habe ich einen Doppelnamen - also zusammengesetzt aus dem Nachnamen meines Ex und meinem Mädchennamen.

Tizian hat den Nachnamen meines Ex.

Ich würde gerne irgendwann den Nachnamen meines Ex ablegen.

Mein Ex - Kindsvater - wird zu 1000 % nicht einwilligen, dass Tizian seinen Namen ablegen darf. Höchstens meinen Mädchennamen mit dazu. Damit hätte ich absolut keine Probleme.

Jetzt lese ich überall, dass Kinder keinen Doppelnamen haben dürfen bzw. Doppelname ginge nur, wenn ich wieder neu heiraten würde. Dann dürfe er den Nachnamen des neuen Partners mit anhängen. Das finde ich irgendwie total unlogisch. :???: Ist das wirklich so?

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht oder kann mir generell etwas dazu sagen? Ich weiß, ich könnte mich an unser Standesamt wenden, aber da is ja nu gerad keiner mehr... :hahaha:

LG Sandra
 

finchen2000

Gehört zum Inventar
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

Ich kann meine Schwester fragen, aber ich denke nicht, dass es geht, weil ihr - damals- euer einmaliges Recht zur Namensgebung bereits genutzt habt. Es gab doch vor einiger Zeit schonmal einen Thread dazu, da hatte ich ausführlich geantwortet.

LG
Heike

Höchstens meinen Mädchennamen mit dazu.

Was meinst du genau damit?
 

Mamazicke

Marmeladenzicklein
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

Frag mal Tascha (Mama2004) ... sie hat das Problem mit ihren Ex gerad durch und weiß da ziemlich gut Bescheid :winke:
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

Nee, das ist Quark.

Die Rübe trägt meinen Mädchennamen plus meinen Ehenamen - also einen Doppelnamen.

Allerdings kenn ich nur unseren Fall, wie das bei gemeinsamem Sorgerecht ist, weiß ich leider nicht.

Aber Doppelname geht!
 

Sunny

Dauerschnullerer
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

ich weiss von nem Bekannten dass er es nicht durfte. Er wollte auch die Namen vom Papa und Mama annehmen aber ihm wurde gesagt dass es nicht geht. Wenn er mal heiratetcund seine Frau will doppelnamen waere es ja dann 3 Namen und das wuerde nicht gehen. Ist allerdings schon wieder 5 Jahre her :)
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

Nachträglicher Wechsel des Familiennamens bei Minderjährigen
Nachträglich gemeinsames Sorgerecht

Wird nach Geburt ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern begründet, entsteht ein Recht der Eltern, den Familiennamen eines Kindes binnen 3 Monaten neu zu bestimmen (§ 1617b Abs. 1 BGB). In der Regel erfolgt eine solche Begründung durch eine nachträgliche Eheschließung gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB oder durch eine gemeinsame, öffentlich beglaubigte Sorgeerklärung der Eltern nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB. Hat das Kind das 5. Lebensjahr bereits vollendet, ist auch seine Einwilligung erforderlich. Hierbei kann es durch einen Ergänzungspfleger gesetzlich vertreten werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Erklärung jedoch höchstpersönlich erforderlich.

Bis zur Kindschaftsrechtsreform am 1. Juli 1998 änderte sich der Familienname eines nichtehelichen Kindes auch durch nachträgliche Eheschließung der Eltern (Legitimation) von Gesetzes wegen. Das Kind erhielt dann den Ehenamen. Seitdem ist die ausdrückliche rechtliche Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben und damit auch die Legitimation ersatzlos abgeschafft worden.

Aus Anlass der Eheschließung und der Wahl eines gemeinsamen Ehenamens wird allerdings in aller Regel auch dieser zum Familiennamen des Kindes bestimmt, sodass die Wirkungen der nach altem Recht automatischen Legitimation erzielt werden.
Eine Möglichkeit, aber gewissermassen bei euch schon geschehen. Das Kind hat einen Familiennamen getragen.
Einbenennung

Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde.Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden. Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes, welches von der Namensänderung betroffen ist, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat (wird im Falle der Minderjährigkeit ggf. durch einen Ergänzungspfleger vertreten).

Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden (ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehängt werden).

Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird.[7]
Das ist die einzige Möglichkeit, den Namen deines Kindes zu ändern UND den alten Familiennamen abzulegen.
Hintergrund ist, dass es gut sein kann, dass du an diese Phase nicht erinnert werden möchtest, dass dein Kind aber nunmal ZWEI Eltern hat und du nicht berechtigt bist, ihm seine Bindungen (und sei es nur ein Name) an diesen Elternteil zu nehmen.

Salat
 

sandra

the best of 74
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

Ach Mensch, das ist doch ein Mist... Da gibt es heutzutage 1000 Möglichkeiten die Namen unterschiedlich "zu gestalten", aber so etwas Naheliegendes, geht nicht... :ochne:

Tizian soll seinen Nachnamen, den er vom Vater hat ja behalten, aber mein Geburtsnamen hätte ich halt schon gerne mit dran. Dann würde er so heißen, wie ich derzeit noch (Ex-Nachname-mein Geburtsname) - nur ich selbst würde eben den Ehenamen dann ablegen und nur noch meinen Geburtsnamen tragen, da ich komplett mit dieser Ehe abgeschlossen habe und auch aus anderen Gründen, die leider Tizian immer belasten werden. So hätte das Kind doch von beiden Namen etwas. Ich fände das nicht mehr als gerecht.

Abgesehen von dem Ganzen: Der jetzige Nachname - also der des Vaters - macht meinem Kind leider keine Ehre hier im Umkreis. Er wird immer mit dem Menschen in Zusammenhang gebracht, der nicht wirklich einen einwandfreien Leumund hat. :(
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Doppelname fürs Kind nach Scheidung?

Hm, unser Standesamt hat das letztes Jahr abgelehnt das Jannik einen Doppelnamen bekommt. Ich habe ja nun einen Doppelnamen (alter Ehename + neuer Ehename) und hätte gewollt das Jannik auch so heißt. Wenn ich jetzt aber den Gesetzestext richtig verstehe, wäre das ja doch möglich gewesen...
 
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