Deutsche Rechtslage für street photography?

La Bimme

Leseratte
Moderatorin
Wer von Euch ist juristisch bewandert?

Bin gerade in D und fotofiere lieber Leute als Häuser. Mach ich in SE auch, aber da weiß ich, was ich darf und was nicht. Wie ist denn das hier?
Gestern pflaumte mich einer von hinten an, weil am Haus an der anderen Straßenseite ein alter Herr stand, der mit aufs Bild kam. Ich hätte den um Erlaubnis fragen müssen. Fand ich etwas lustig, weil mir zuvor schon einige Leute sehr viel näher vor die Linse gekommen waren. Das hier war nun wirklich harmlos. Aber außer dem Meckerer zu erklären, dass es ja wohl ein bisschen frech wäre, dem alten Herrn zu erklären, er solle mal da weggehen, damit ich das Haus fotografieren kann, fiel mir nicht wirklich eine Antwort ein.

Wann muss man in D um Fotoerlaubnis fragen? Foto-Erlaubnis also, nicht Publikation, und wenn Publikation: Gibt es da in D auch Unterschiede zwischen z.B. Ausstellung und Werbung?

Danke schon mal!
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Deutsche Rechtslage für street photography?

Häuser so, wie von öffentlichen Plätzen aus ohne Hilfsmittel aus möglich. Personen, die sich an öffentlichen Plätzen aufhalten und nicht bildbestimmendes Motiv sind, ohne Nachfrage. Personen der Zeitgeschichte im öffentlichen Kontext auch.

Leider haben viele Leute eine Menge gesundes Halbwissen, und davon die falsche Hälfte. Aber auch ich bin keine Juristin, und vor Gericht und in Gottes Hand, du weißt.

Salat
 

Michaela

Familienmitglied
AW: Deutsche Rechtslage für street photography?

Häuser so, wie von öffentlichen Plätzen aus ohne Hilfsmittel aus möglich. Personen, die sich an öffentlichen Plätzen aufhalten und nicht bildbestimmendes Motiv sind, ohne Nachfrage. Personen der Zeitgeschichte im öffentlichen Kontext auch.

Leider haben viele Leute eine Menge gesundes Halbwissen, und davon die falsche Hälfte. Aber auch ich bin keine Juristin, und vor Gericht und in Gottes Hand, du weißt.

Salat

So kenne ich das auch
 
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