Beschäftigung während der Elternzeit

angel123_4

Familienmitglied
Hallo in die Runde

Ich hoffe das hier irgendjemand mir helfen kann,denn in der Materie kenne ich mich nicht aus.
Zur Vorgeschichte:Eine Freundin,schwanger,kam wegen einer Virusgeschichte die Ihr auf den Gleichgewichtssinn geht ins KH,nach 4 Wochen wurde das Kind in der 36 SsW geholt und sie jetzt nach Hause entlassen.In dieser Zeit kümmerte ich mich unterstützend zur 75 Jährigen Oma um Haushalt und um die Tochter dieser Freundin,da der Vater voll berufstätig ist und die Oma nicht mehr die jüngste.
Nun sieht es so aus das die Krankenkasse meiner Freundin eine Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuerin bezahlen würde und ich soll das Geld bekommen.Für den oben genannten Zeitraum und auch für weitere Zeiten da es Ihr immer noch nicht gut geht und sie vieles nicht alleine bewältigen kann.
Nun aber kommen wir nun zu meiner Frage,bekomme ich für diesen Dienst der von der Kasse dann entlohnt wird,Schwierigkeiten mit der Steuer oder Arbeitgeber,da ich ja eigentlich in Elternzeit bin?Denn das mit dem Verdienst muß doch bestimmt angegeben werden irgendwo oder?Habe ja bei meinem Arbeitgeber einen 400 Euro-Job und der läuft auf Lohnsteuerkarte,muß das dann da auch mit drauf oder ist das bei so einer Sache etwas anderes?
Ich hoffe sehr das sich da jemand im großen Schnulli-Land mit auskennt und mir da was zu sagen kann.
Lieben Dank
Heike
 

Tina

Glücksbringer
AW: Beschäftigung während der Elternzeit

Hallo Heike,

ich habe zwar auch nicht so viel Ahnung. Aber Du darfst nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Ansonsten verliertst Du Deinen Anspruch auf die Rente (während der Elternzeit) Soweit ich weiß gibt es keine Gehaltsgrenze.

Ich arbeite 20 Stunden die Woche auf einem halbtagsjob und gleichzeitig noch eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis (ca. 6 Stunden die Woche)

Vielleicht hat es Dir ein bisschen weitergeholfen.

tina
 

angel123_4

Familienmitglied
AW: Beschäftigung während der Elternzeit

Danke Dir Tina,aber was ich meinte ist eigentlich, ob ich das Geld von der KK irgendwo angeben müßte.Denn ich habe bereits einen 400 Eurojob bei meinem Arbeitgeber während der Elternzeit.Und wenn ich jetzt diesen Verdienst auch noch mit angeben müßte würde ich daraus eventuell Steuerliche Nachteile haben,deswegen meine Fragestellung.Denn wenn es so wäre dann würde ich da weiterhin kein Geld nehmen,ist mir ja sowieso unangenehm da es eigentlich ein Freundschaftsdienst gewesen ist.
LG
Heike
 
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