Beim zweiten Kind: Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaub?

Z

zicke

Hallo!!

habe mal eine gaaanz wichtige frage:

Mein sohn ist gerade mal 1 jahr alt und wir haben jetzt bemerkt, dass ich schon wieder im 3. monat schwanger bin.
habe 2 jahre erziehungsurlaub beantragt, bin ja also eigentlich noch in einem festen beschäftigungsverhältnis.
jetzt würde ich gerne wissen, ob mein arbeitgeber mir diesmal auch wieder mutterschaftsgeld zahlen muss!!!

wäre ja echt super, das geld können wir dann bestimmt super brauchen!!!

hoffe, jemand weiss rat!

lieben gruß
tanja
 
Hallo,
also da kann ich dir genaue Auskunft geben da ich deswegen erst letzte Woche mit der Krankenkasse gesprochen habe. Bei mir ist es ja auch so dass ich noch im Erziehungsurlaub bin wenn das zweite Kind geboren wird. Man bekommt ganz normal (auf Antrag) von der Krankenkasse sein Mutterschaftsgeld (13 Euro am Tag bei uns). Allerdings muss dein Arbeitgeber nicht den Rest draufzahlen bis zum letzten Nettolohn. Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.

LG Christina
 

Jenni

Gehört zum Inventar
@Christina
8O Ich dachte, es würde nur das Entbindungsgeld geben?!?
Das wäre natürlich super, da es bei uns finanziell nicht so dicke ist, wir uns aber trotzdem entschlossen haben, noch ein 2. Kind zu bekommen (falls es denn klappt).
 

belladonna

Tolle Kirsche
Doch, es stimmt! :jaja: Ich habe auch von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bekommen. Kehrseite der Medaille: es wird einem hinterher vom Erziehungsgeld wieder abgezogen. :-?

LG, Bella :blume:
 

Jenni

Gehört zum Inventar
belladonna hat gesagt.:
Doch, es stimmt! :jaja: Ich habe auch von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld bekommen. Kehrseite der Medaille: es wird einem hinterher vom Erziehungsgeld wieder abgezogen. :-?

LG, Bella :blume:

Na super! :-? Wie wird das dann gerechnet? Wird das Erziehungsgeld gekürzt durch das höhere Einkommen? Muß ich das der Erziehungsgeldstelle mitteilen oder woher wissen die das? Unterm Strich müsste dann aber doch noch was über bleiben, oder?

@Christina
Entbindungsgeld ist eine einmalige Leistung der Krankenkasse in Höhe von 77 Euro für alle Versicherten der gesetzl. Kassen, die keine sonstigen Leistungen (Mutterschaftsgeld) erhalten.

Versicherte, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 haben, erhalten nach der Entbindung ein Entbindungsgeld von 77 Euro.

:winke:
 
Hallo,
also bei uns ist trotz des Mutterschutzgeldes nichts gekürzt worden vom Erziehungsgeld, wir haben es voll bekommen, die ganzen zwei Jahre über.

Wie wird das dann gerechnet? Wird das Erziehungsgeld gekürzt durch das höhere Einkommen? Muß ich das der Erziehungsgeldstelle mitteilen oder woher wissen die das?

Also hier ist es so dass man beim Antrag auf Erziehungsgeld die Bestätigung der Krankenkasse mitschicken muss, wo draufstehen wieviel man bekommen hat.

LG christina
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Also hier ist es so dass man beim Antrag auf Erziehungsgeld die Bestätigung der Krankenkasse mitschicken muss, wo draufstehen wieviel man bekommen hat.

Bin ich blöde, wie denn sonst :?
Keine Ahnung warum, aber ich war jetzt beim Erziehungsgeld des ersten Kindes. Aber das wird ja wohl kaum gekürzt. Als ob ich noch keinen Antrag auf Erziehungsgeld ausgefüllt hätte. Gibts einen an-den-Kopf-fasse-Smilie? :)
 
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