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Die Frage ist, wann der abgemeldet wird. Wenn der Wagen am Montag erst abgemeldet wird, dann hat er automatisch (mit Kennzeichen) bis 24Uhr Versicherungsschutz... wenn Du ihn dann am nächsten Tag anmeldest ist das kein Problem.
Das ist falsch! Versicherungsschutz gibt es nur für die Fahrt zum letzten eingetragenen Standort - und das auch nur mit Rücksprache mit der Versicherung. Wenn die Kennzeichen an das neue Fahrzeug kommen, darf das Fahrzeug gar nicht mehr bewegt werden, da das Fahrzeug ab Zeitpunkt der Ummeldung kein Kennzeichen mehr hat. Wenn die Schilder dann an das alte gemacht werden und das Fahrzeug gefahren , obwohl diese schon für das neue Fahrzeug zugeteilt sind, ist das Kennzeichenmißbrauch und strafbar. Es besteht kein Versicherungsschutz!
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Auf einem privaten Parkplatz nur mit Rücksprache des Eigentümers.
Das Auto ist ab Montag versichert, das hab ich gestern schon erledigt, aber da ich die Papiere vom Auto erst am Montag Abend bekomm kann ich es nicht am selben Tag anmelden.
Und bis Montag Abend ist der Vorbesitzer leider nicht in Bremen, also vorverlegen geht auch nicht