Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Nina

Gehört zum Inventar
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Steffie, es gibt ja auch noch die Möglichkeit anzukreuzen, dass man sich nicht äußern möchte und einen Anwalt nimmt, oder die Schuld eingesteht und mit einem Bußgeld einverstanden ist. Entschuldige, die Frage nach dem Juristen habe ich gelesen, aber nicht beantwortet. Nein, so viel ich weiß, haben wir da niemanden.

Kathi, das ist mal ein toller Tip! ADAC Mitglied sind wir. Da kann G. sich morgen direkt mal melden.

Wuschel, hast du das direkt vor Ort bzw. nach dem Unfall geklärt oder hast du den Polizist im Nachhinein kontaktiert?

Viele Grüße und danke für eure Hilfe!
Nina
 

Noreia

Familienmitglied
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Nina ich hab beruflich mit (jugendlichen und heranwachsenden) Straftätern zu tun. Wir haben auch öfters Verkehrsdelikte.

Ich würde mir erstmal keinen Anwalt nehmen. Die Polizei prüft jetzt erstmal die Aussagen von der Gegenseite und eure Aussage dazu. Ich würde mich ausführlich schriftlich äußern und was ganz wichtig ist, Zeugen namentlich benennen. Dann wird das ganze evtl. zur Staatsanwaltschaft geschickt und dann erneut geprüft. Meiner Einschätzung nach ist das ziemlich "dünn" mit den Kopfschmerzen. Was soll das sein? Schleudertrauma? Dafür gibt es maximal 250 € Schmerzensgeld.

Wichtig ist, dass ihr euch nicht von der Polizei irgendeine Aussage aufschwatzen lasst "schreiben Sie mal dies oder meine Sie etwa das?" (falls ihr dorthin nochmal zur Aussage müsst). Bitte diese Aussage genaustens vor dem unterschreiben prüfen.

Spekulationen weglassen und einfach sachlich dazu äußern. Schritttempo draufgefahren, die Einschätzung übernimmt die Polizei.

Solltet ihr Post von der Staatsanwaltschaft bekommen könnt ihr immer noch einen Anwalt einschalten (auch hier kein MUSS!) und dann reagieren. Beim ADAC kannst du dich natürlich auch beraten lassen.

Anwälte tendieren leider häufig dazu, hier ein Fass aufzumachen und direkt Gegendarstellung etc. Das ist meiner Erfahrung nach oft unnötig (klar wollen die auch verdienen ;-) ) Wenn ihr euch das zutraut sachlich eine schriftliche Darstellung zu erfassen, würde ich das nutzen.

Wenn du weitere Fragen hast gerne.

Achso sollte er wirklich verurteilt werden wegen fahrlässiger KV wird es auch maximal eine Geldbuße. Ich denke aber kaum, dass das vor Gericht bestand hat.
 

Anthea

die-mit-dem-Buch-wandert
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Habt ihr den Unfall über die Versicherung abgewickelt? Dann würde ich dort mal nachfragen. Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Haftplichtschaden entstehen, regelt die Versicherung inkl. den Kosten, die sich aus einer Gerichtsverhandlung ergeben.

Hatten wir mittlerweile 2x. Einen Autounfall meiner Schwiema, bei dem die Sachlage unklar war und einen Haftpflichtschaden, bei dem der Geschädigte von uns gerne mehr Geld wollte, als unsere Versicherung ihm gezahlt hatte.

Liebe Grüße,
Karin
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Mal unabhängig vom Anwalt und der Anhörung: wenn du bei denen ein komisches Gefühl hast, bitte deine Versicherung darum dich zu informieren, wenn der Kostenvoranschlag da ist. Wir hatten mal einen Unfall, da hat der andere versucht Kosten abzurechnen die niemals durch den Unfall entstanden sein können. Letztlich hat er keinen Cent gesehen, weil der Gutachter der Versicherung keine Möglichkeit bekam, den Schaden zu begutachten ...
 

Noreia

Familienmitglied
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Das ist auch eine sehr gute Idee. Die Versicherungen sind da auch meistens auf Zack.
 

Nina

Gehört zum Inventar
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Danke euch allen :bussi:! Nach den Infos geht es mir schon viel besser. Bei meiner Versicherung habe ich nachgefragt, aber die haben vom Unfallgegner noch gar nichts gehört. G. hat nächste Woche Urlaub und kann dann ganz in Ruhe seine Darstellung schreiben.

Danke, ihr seid toll :herz:.

Liebe Grüße,
Nina
 
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