Bei Kindern, wenn Mutter und Vater sorgeberechtigt sind und nur ein Elternteil eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für Norwegen hat oder erhält: Einwilligungserklärung des im Herkunftsland lebenden Elternteils, dass das Kind nach Norwegen umziehen kann. Wenn der in Norwegen lebende Elternteil allein sorgeberechtigt ist, muss dies nachgewiesen werden.
Sie hat für J. das alleinige Sorgerecht