Nina
Gehört zum Inventar
Hallo ihr Lieben
!
Ich habe eine Frage, bei der mir Mister Google nicht helfen konnte. Wenn jemand Gesellschafter einer GmbH ist, hat er keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von seinen Mitgesellschaftern, oder? Ich habe nur herausfinden können, dass der Geschäftsführer einer GmbH Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn er nicht gleichzeitig auch Gesellschafter ebendieser war. Das liest sich für mich so, als hätten die Gesellschafter selbst keinen Anspruch auf ein Zeugnis.
Wie kann man denn in so einem Fall eine Beurteilung seiner Arbeitsleistung erlangen? Oder spricht die Entwicklung der Firma für sich (oder auch eben nicht)?
Vielen Dank und viele Grüße,
Nina

Ich habe eine Frage, bei der mir Mister Google nicht helfen konnte. Wenn jemand Gesellschafter einer GmbH ist, hat er keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von seinen Mitgesellschaftern, oder? Ich habe nur herausfinden können, dass der Geschäftsführer einer GmbH Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn er nicht gleichzeitig auch Gesellschafter ebendieser war. Das liest sich für mich so, als hätten die Gesellschafter selbst keinen Anspruch auf ein Zeugnis.
Wie kann man denn in so einem Fall eine Beurteilung seiner Arbeitsleistung erlangen? Oder spricht die Entwicklung der Firma für sich (oder auch eben nicht)?
Vielen Dank und viele Grüße,
Nina