An alle Mitarbeiter

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melle11

Anhang zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

Krankheit:
Krankheit ist keine Entschuldigung.
Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt.
Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit fertig.

Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
a.) uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b.) spätestens bis 8.00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
c.) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operative Eingriffe:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.

Silberne oder goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden ist sicherlich nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
 
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