Ignatia
die mit dem Efeu tanzt
Hallo, also die Sachlage ist die:
Andre hat keinen kontakt mehr zu seinem leiblichen vater seit er ca 10 jahre alt ist. bekommt bzw bekam nie einen pfennig unterhalt.
nun ist der vater alkoholkrank und wird es wohl nicht mehr allzu lange machen.
andre ist der einzige nahestehende verwandte.
wenn der vater sterben oder als pflegefall ins heim müsste, kämen die behörden doch wegen der kosten auf andre zu.
er weigert sich da irgendwas zu übernehmen da er es nicht einsieht, längere geschichte warum.
kann er das irgendwie unterbinden das er nicht belangt werden kann?
sandra
Andre hat keinen kontakt mehr zu seinem leiblichen vater seit er ca 10 jahre alt ist. bekommt bzw bekam nie einen pfennig unterhalt.
nun ist der vater alkoholkrank und wird es wohl nicht mehr allzu lange machen.
andre ist der einzige nahestehende verwandte.
wenn der vater sterben oder als pflegefall ins heim müsste, kämen die behörden doch wegen der kosten auf andre zu.
er weigert sich da irgendwas zu übernehmen da er es nicht einsieht, längere geschichte warum.
kann er das irgendwie unterbinden das er nicht belangt werden kann?
sandra