@alle die sich mit Recht auskennen

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
Hallo, also die Sachlage ist die:

Andre hat keinen kontakt mehr zu seinem leiblichen vater seit er ca 10 jahre alt ist. bekommt bzw bekam nie einen pfennig unterhalt.

nun ist der vater alkoholkrank und wird es wohl nicht mehr allzu lange machen.

andre ist der einzige nahestehende verwandte.

wenn der vater sterben oder als pflegefall ins heim müsste, kämen die behörden doch wegen der kosten auf andre zu.

er weigert sich da irgendwas zu übernehmen da er es nicht einsieht, längere geschichte warum.

kann er das irgendwie unterbinden das er nicht belangt werden kann?

sandra
 
E

elke69

AW: @alle die sich mit Recht auskennen

Hallo Sandra,

ich würde mich im Fall eines Falles an einen Rechtsanwalt wenden. Als ich noch mit der Materie zu tun hatte, gab es die Möglichkeit, nicht zahlen zu müssen, da der Unterhaltssuchende sein Recht auf Unterhalt verwirkt hat, ich kann aber nicht beschwören, dass es das jetzt noch gibt, gehe aber davon aus.

Liebe Grüße, Elke
 

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
AW: @alle die sich mit Recht auskennen

Danke, genaui sowas in der Art hörte ich auch! Mal warten ob noch jemand was genaueres sagen kann.

Können uns im Mom keinen RA leisten :(

Sandra
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: @alle die sich mit Recht auskennen

Ihr könnt Euch einen Anwalt leisten!

Geh zur Rechtsantagsstelle beim Amtsgericht und hole Dir dort einen Beratungshilfeschein.Damit kannst Du dann zu einem Anwalt Deiner Wal gehen.


LG
 
E

elke69

AW: @alle die sich mit Recht auskennen

Hallo Sandra,

habe noch mal eben nachgeschaut, guck mal hier:

§ 1611 BGB

Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind auf die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht anzuwenden.

(:relievedface: Der Bedürftige kann wegen einer nach diesen Vorschriften eintretenden Beschränkung seines Anspruchs nicht andere Unterhaltspflichtige in Anspruch nehmen

Scheint es also immer noch zu geben.

Liebe Grüße, Elke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
AW: @alle die sich mit Recht auskennen

vielen lieben Dank, das hilft uns schonmal weiter :bussi:

sandra
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: @alle die sich mit Recht auskennen

Hallo,

ja da gibt es möglichkeiten sich gegen zu wehren.Mein Vater macht es genauso.Und sollte mein vater sein Erzeuger mal sterben, muss er innerhalb von 6 Wochen auf dem gericht das Erbe ablehnen, damit er nicht die Schulden erbt*örks*( ich denke sogar, in diesem Falle übernimmt dann die Stadt die beerdigung)Dieses müsste ich wenn der Fall eintritt auch tun, genauso wie für meine Kids...., also das erbe ablehnen meine ich.
Wenn sich Behörden sich an Andre wenden, können die eh nicht viel machen, da er Frau und Kinder hat(also euch) und ihnen damit schon unterhaltspflichtig ist und somit kann er für seinen Vater nicht zahlen.
Ist allerdings viel Papierkram, so ist es auf jedenfall bei meinem papa.Mittlerweile kommt aber kein Amt mehr auf ihn zu.Ich glaub die haben aufgegeben....

Lg,
Michaela
 

Pluto

Schokoladine
AW: @alle die sich mit Recht auskennen

Man kann das Erbe " annehmen oder ablehnen! Es ist demensprechend wie ein überrschungsei, wenn ihr aber wisst das er schulden hat, dann würde ich u ihr ja auch loggischer weise das Erbe ablehnen aber damit ist alles abgelehnt und man bekommt nix rein gar nix von dieser Person. (ob möbel, schmuck oder sonstiges!)

Also das kann man sehr wohl.
 
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