Ärger mit dem Vermieter (jmd. aus Mieterverbund wäre hilfreich)

Rebecca

Pfiffikus
AW: Ärger mit dem Vermieter (jmd. aus Mieterverbund wäre hilfreich)

Was ist denn der Unterschied zwischen Mieterbund und Mieterverein?

Bei dem Mieterverein Hagen muss man bei Anmeldung in der Zeit vom 01.01. - 01.09. 25 € Abschlussgebühr und 50 € Jahresbeitrag zahlen.

Bei www.mieterbund.de habe ich jetzt nichts gefunden, wo die Preise stehen.

EDIT:
Habe gerade bei www.mieterbund.de geguckt und da steht, wenn man die Mitgliedschaft online anmelden will
Ja, ich möchte im örtlichen Mieterverein Mitglied werden. Bitte leiten Sie die Angaben an den nächsten für mich zuständigen Verein weiter!
Also, ist das Jacke wie Hose ob ich mich über den Mieterbund anmelde oder direkt beim Mieterverein in Hagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
AW: Ärger mit dem Vermieter (jmd. aus Mieterverbund wäre hilfreich)

Was den Abfluss betrifft, so ist dringender Handlungsbedarf; eine Frist von 2 Wochen ist angemessen. Danach ist eine Mietkürzung berechtigt, jedoch muss die Miete zur Seite gelegt werden, wenn der Vermieter dem Schaden nachkommt und ihn behebt.Sprich man zahlt die einbehaltene Miete dann an den Vermieter.

Da ihr noch einen älteren Fall habt - den Schimmel - wäre ein Beitritt in den Mieterverein bzw. Mieterbund sinnig. Für euch ist der in Hagen zuständig.
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Ärger mit dem Vermieter (jmd. aus Mieterverbund wäre hilfreich)

NeverTouchARunningSystem hat gesagt.:
Da ihr noch einen älteren Fall habt - den Schimmel - wäre ein Beitritt in den Mieterverein bzw. Mieterbund sinnig. Für euch ist der in Hagen zuständig.
Schon, aber ich habe mir gerade das Anmeldeformular angesehen und da steht:
[...]Es ist mir/uns bekannt, dass ein Austritt entsprechend der Kündigungsbedingungen in § 4 / Absatz 2 nur mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen kann. [...]

Das würde ja bedeuten, dass ich nur zum 31.12.2007 kündigen kann und das muss ich dann auch noch dieses Jahr tun.
Also, die Kündigungsfristen werden irgendwie immer länger.

LG
Rebecca
 

Kathi

Dino
AW: Ärger mit dem Vermieter (jmd. aus Mieterverbund wäre hilfreich)

NeverTouchARunningSystem hat gesagt.:
Was den Abfluss betrifft, so ist dringender Handlungsbedarf; eine Frist von 2 Wochen ist angemessen. Danach ist eine Mietkürzung berechtigt, jedoch muss die Miete zur Seite gelegt werden, wenn der Vermieter dem Schaden nachkommt und ihn behebt.Sprich man zahlt die einbehaltene Miete dann an den Vermieter.

Nein, das stimmt nicht so. Richtig ist, dass der Schaden schriftlich angezeigt und dem Vermieter eine angemessene Frist (1 Woche halte ich hier für OK, da ja Wasser in die Wohnung läuft) gesetzt wird, den Schaden zu beheben, dazu wird eine Mietminderung angedroht (hier muss der Prozentsatz, um den gemindert wird, angezeigt werden). Tut er das in den 14 Tagen nicht, kann die Kaltmiete um eine bestimmte Prozentzahl gemindert, Diese Minderung muss auch nach Behebung des Schadens nicht zurückgezahlt werden, da bei Bestehung des Mangels die Wohnqualität nicht so hoch war. Tut sich nach Minderung allerdings wieder nichts, dann kann ein Teil der Kaltmiete zuzüglich zu der Minderung zurückgehalten werden, damit man gegenüber dem Vermieter ein Druckmittel hat. Diesen zurückgehaltenen Teil muss man allerdings nach Behebung des Mangels an den Vermieter zurückzahlen, nicht den geminderten Teil.

Also:
- Schaden schriftlich anzeigen und Frist setzen, Mietminderung androhen,
- nach Verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigung Kaltmiete mindern (hier weiß ich nicht, was angemessen ist)
- wenn sich immer noch nichts tut (ich würde 2 Tage nach Fristvertreichung warten), noch mal Brief schreiben und Zurückhaltung eines Teils der Miete ankündigen und sofort diesen Teil zurückbehalten.

Viel Glück
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Ärger mit dem Vermieter (jmd. aus Mieterverbund wäre hilfreich)

Habe vorhin dem Mieterverein eine E-Mail geschrieben mit der Frage, ob ich die Miete mindern kann, wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt etc.

Vorhin bekam ich einen Anruf von denen und man sagte mir, dass sie mir keine Auskunft geben dürfen, wenn ich kein Mitglied bin. Sie schicken mir die Unterlagen zu und dann kann ich entscheiden, ob ich Mitglied werden möchte.

Na toll ...

Aber meine Schwiegermutter erzählte mir vorhin, dass der Vermieter angeblich einen Klempner angerufen hätte, der aber heute nicht erschienen wäre.
So sind mein Schwiegervater und er zusammen in den Keller gegangen und ratet mal, wer das verstopfte Rohr mit der Spirale sauber machen durfte? Genau, mein Schwiegervater.

Jetzt hoffen wir mal, dass kein Wasser mehr hoch kommt.

LG
Rebecca
 
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