abgelehnt

J

julie9.3.85

Hey Leute,

ich bin gerade voll am ausrasten.

Ich machs kurz, wenn einer nicht durchsieht, fragt einfach!

Ich mußte vor kurzen meinen "Schwiegervater" anzeigen, weil er mir in der Öffentlichkeit gedroht hat. Er brüllte auf einem Marktplatz, dass er mir die Fresse einhaut. Sorry, für diese Worte, ich wiederhole ihn nur Wort wörtlich.

Das hat alles eine lange Vorgeschichte, ist aber zu lang zum schreiben.

Jedenfalls bin ich dann zur Polizei und habe eine Anzeige gegen ihn gemacht.
Ich hatte echt Angst, dass der mir wirklich eine reinhaut.

Ein paar Wochen später hatten mein Freund und ich Post von der Polizei: Mein "Schwiegervater" hat uns ebenfalls angezeigt, wir solen ihn verleudnet (schreibt man, dass so?) haben. Was total verlogen ist.

Naja, wir mußten uns dann dazu äußern, was wir auch getan haben.

Und heute hatte ich einen Brief im Kasten, dass meine Anzeige, gegen meinen "Schwiegervater" abgelehnt wurde.
Der Grund: 2 Es handelt sich hier um eine Auseinandersetzung im privaten Bereich mit sich in Grenzen haltenden Folgen".

Hallo, gehts noch? Muß er mich erst krankenhausreif schlagen, bevor die was machen.

Man ich habe echt Angst vor dem.

Warum wird seine dumme Klage wegen Verleudnung angenommen und verfolgt und meine nicht?

Toller Staat.
 

Tamara

Prinzessin
AW: abgelehnt

Julie13583 hat gesagt.:
Hallo, gehts noch? Muß er mich erst krankenhausreif schlagen, bevor die was machen.

Leider ist das so :-? Einfach auf den Verdacht hin, das man geschlagen/verletzt werden könnte, kann man Niemanden anzeigen. Denn NOCH ist ja nichts passiert.
Ist für Dich natürlich nicht so doll !

Du kannst versuchen eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, das Dein Schwiegervater nicht näher als XXX Meter kommen darf. Überschreitet er das, dann kann man was unternehmen.
Aber auch für so eine Verfügung bedarf es triftiger Gründe und evtl. Zeugen.

Liebe Grüße
Tami
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: abgelehnt

Sorry für dich. Aber die Erklärung ist einfach: es werden nur *begangene* Vergehen verfolgt.
Wenn er behauptet, du habest ihn verleumdet, dann muß dem nachgegangen werden. Klar kann vor Gericht dann alles im Sande verlaufen.
Wenn du allerdings sagst, er drohe dir "nur", dann ist da noch kein Tatbestand gegeben. Möglicherweise aber hat er schon ein Vorstrafenregister in der Richtung, dann hast du bessere Karten (mußt du drauf hinweisen). Aber für "Gerede" kann man niemanden vor Gericht bringen...

Salat
 

MajaundAmelie

Dauerschnullerer
AW: abgelehnt

Oh Julie, das tut mir leid für Dich.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Allerdings mit dem Bruder meines Ex-Freundes, der mir ein blaues Auge geschlagen hat. Meine Anzeige wurde auch abgewiesen mit dem Hinweis, es sei was familiäres und ich sollte mich an einen Schiedsmann wenden.

So ist das nunmal.
Besteht keine Chance, dass ihr euch so einigen könnt?

LG
Mariana
 
J

julie9.3.85

AW: abgelehnt

Mit dem Schiedsmann, dass steht auch im Brief. Was ist dass?

Mariana: Du hattest ein blaues Auge und die haben nichts gemacht?

Aber verstehen die nicht, dass ich Angst vor dem habe?
Der wurde ja nochnichtmal davon in Kenntnis gesetzt, dass ich ihn angezeigt habe. Ich dachte, dass würde ihm vielleicht zeigen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen.

Am Anfang waren es nur Briefchen und Anrufe, aber dann in der Öffentlichkeit. Müssen wir erst wegziehen um unsere Ruhe zu haben?

Zeugen gibt es genug, hat ja jeder gehört, wie der mich angebrüllt hat. Aber sowas interessiert ja heute niemanden mehr.
 

Bienski

die Tante aus dem Busch
AW: abgelehnt

Ich werde das auch nie verstehen. Ich moechte auch gar nicht wissen, wie viele Menschen in Deutschland im Moment mit ihrer Angst klar kommen muessen, weil sie keine Hilfe bekommen. "Ist ja noch nichts passiert" ...

Ein Schiedsmann ist glaube ich sowas wie ein ehrenamtlicher "Streitschlichter", der z.B. mit Dir und Deinem "Schwiegervater" ein Gespraech fuehrt und versucht Euren Streit aus der Welt zu schaffen.

Liebe Gruesse
Sabine
:tippen:
 
J

julie9.3.85

AW: abgelehnt

Hey meine Antworter,

ich hatte auch schonmal eine Aussprache vorgeschlagen. Sie wurde auch gut angeniommen und wir hatten auch einen Termin zum treffen vereinbart. Doch ganz plötzlich natürlich war die Frau des A.... krank.
Er meinte, dass holen wir ein ander Mal nach. Jajajaja, dass ist nun schon fast ein Jahr her.

Und alles nur, weil die Frau meines "Schwiegervaters fremd gegangen ist und später plötzlich behauptet hat, dass sie vergewaltigt wurde.

Die beiden sind einfach so krank.

Ich glaube, ich möchte da nichts klären.

Die sollen uns einfach nur in Ruhe lassen, was sie leider nicht machen.

Ich werde Montag bei der zuständigen Polizeistelle anrufen und fragen, was ich jetzt noch machen kann.

Liebe Grüße von nancy
 

Onni

Sprücheklopfer
AW: abgelehnt

Hallo,

die meisten richtigen Antworten hast du ja schon bekommen....das diese Situation für dich nicht befriedigend ist, ist auch verständlich. Aber so ist das nunmal in Deutschland, ob es gerecht ist wage ich hier mal nicht zu beurteilen.

Tami 70 hat dir schon einen richtigen Weg gezeigt. Ich würde mir einen Anwalt nehmen und vor dem Amtsgericht eine Verfügung erwirken mit einem entsprechenden Verbot, sich dir zu nähern (Annäherungsverbot) .

Der www.weisser-ring.de stellt dir meines Wissens eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt und kann dir helfen, diese Verfügung zu erwirken. Ich weiß ja nicht, was genau alles vorgefallen ist, aber wenn du wirklich Angst hast dann bleibt dieser zivilrechtliche Weg deine einzige Möglichkeit.
 
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