2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

Italia

süße Fee
Ich hab mal ne frage


Darf man 2 Gartenhäuser auf Grundstück haben?

Wir haben ja schon eins das als Geräte/Spielzeugschuppen herhält :-?

Aber ich wünsche mir nichts mehr als noch ein Gartenhäuschen zum verweilen :brav0:

Oder zumindest so ein Runden Pavillion ..asber eher so ein Sommerhaus wie von @Landhausgarten das Sommerhaus ist so spitze :prima: sowas ind der Art waren immer meine vorstellungen ..ich hätte auch ne Ecke wo das hin könnte..
Aber ich weiß nicht ob man das einfach so darf :???:

Ich könnte ja mal beim Baumat anrufen :)

aber villeicht wisst ihr das ja auch :-D
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: 2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

:winke: Wir hatten an unserem alten Haus auch 2 Häuschen. Eins für die Kinder mit ca. 6qm und unsers mit ca. 16qm.
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: 2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

Das kann ich dir leider nicht sagen. Die standen schon da bei unserem Einzug. Aber ich denke nicht dass die vor uns ne genehmigung hatten. Die wollten nämlich auch immer ein Carport bauen und haben aus Kostengründen nicht gemacht. Dabei durfte man das gar nicht, da man die 5-Meter-Grenze einhalten musste und das war so nicht gegeben....
 

Stefan

DDD!
AW: 2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

Es gibt zwei wesentliche Kriterien für die Genehmigungspflicht: Zum einen die umbaute Größe. Wenn du zB nur einen offenen Pavillon stellen willst, dann ist da gar nix umbaut und daher idR auch nicht genehmigungspflichtig (sofern der nicht gerade 200qm Grundfläche haben soll).

Das zweite Kriterium ist, *wo* du das 2. Gartenhäuschen hinstellen willst. An der Grenze zu den Nachbargrundstücken darfst du jeweils (oder insgesamt ?:grübel: ) nur 6 Meter mit Wand "zupflastern".

Dann gibt's da noch den Mindestabständ zu Nachbargebäuden (Brandschutz) zu beachten, der auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann und zusätzlich von der Höhe der Nachbargebäude abhängt.

Genaueres solltest du in der jeweils gültigen Bauordnung nachlesen können, die ist eh meistens öffentlich einsehbar, oft auch im Internet.

Liebe Grüße
Stefan
 

Italia

süße Fee
AW: 2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

Das kann ich dir leider nicht sagen. Die standen schon da bei unserem Einzug. Aber ich denke nicht dass die vor uns ne genehmigung hatten. Die wollten nämlich auch immer ein Carport bauen und haben aus Kostengründen nicht gemacht. Dabei durfte man das gar nicht, da man die 5-Meter-Grenze einhalten musste und das war so nicht gegeben....

OK :)

vielen DAnk :winke:
 

Italia

süße Fee
AW: 2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

Es gibt zwei wesentliche Kriterien für die Genehmigungspflicht: Zum einen die umbaute Größe. Wenn du zB nur einen offenen Pavillon stellen willst, dann ist da gar nix umbaut und daher idR auch nicht genehmigungspflichtig (sofern der nicht gerade 200qm Grundfläche haben soll).

Das zweite Kriterium ist, *wo* du das 2. Gartenhäuschen hinstellen willst. An der Grenze zu den Nachbargrundstücken darfst du jeweils (oder insgesamt ?:grübel: ) nur 6 Meter mit Wand "zupflastern".

Dann gibt's da noch den Mindestabständ zu Nachbargebäuden (Brandschutz) zu beachten, der auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann und zusätzlich von der Höhe der Nachbargebäude abhängt.

Genaueres solltest du in der jeweils gültigen Bauordnung nachlesen können, die ist eh meistens öffentlich einsehbar, oft auch im Internet.

Liebe Grüße
Stefan

Hi Stefan

Vielen Dank für die Info :prima: ich werd mal gucken was so hier im Ort unsere Bauordung sagt..ist bestimmt überall anders...

Das mit den 6 Metern ist schon sehr hilfreich ..weil es wäre dann wirklich so das wir das zum Nachbarn hinmachen würden.. Aber ich werd mich mal genau informieren



Dankeschön :winke:
 

Lucie

Digitaler Dinosaurier
AW: 2 Gartenhäuser auf dem Grundstück?

wichtig ist wohl auch, ob das Häus´chen nur direkt auf ein paar Pfeilern steht oder ob es ein richtiges Fundament hat. Mit Fundament braucht man glaub ich eine Baugenehmigung.

lg
 
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