AW: Hausverkauf
Sandra, schau mal, das hab ich im Netz gefunden.
Hatten das Problem auch
Wird dann doch fotografiert, kann sich der Mieter dagegen gerichtlich wehren, und zwar mit Erfolg. Im Grundgesetz, Artikel 13, ist der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt. Gegen den Willen...