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AW: Parkett kaputt durch Kinderbett - ? Kündigung und Kautionseinbehalt
Naja, rein rechtlich kann man sicherlich schon dagegen vorgehen. Die Bank zahlt aber auf Anforderung nach einer 4-Wochen-Frist aus. Die muss sich nicht vor der Rechtmäßigkeit überzeugen. Macht sie auch nicht.
AW: Parkett kaputt durch Kinderbett - ? Kündigung und Kautionseinbehalt
Wenn dem nicht so wäre, musst du ja keine Kaution hinterlegen. Macht ja keinen Sinn. Allerdings muss eben ein berechtigter Fall zugrunde liegen um sie einzufordern.
AW: Parkett kaputt durch Kinderbett - ? Kündigung und Kautionseinbehalt
In einem berechtigten Fall darf der Vermieter sehr wohl die Kaution teilweise oder ganz einbehalten. Das hier scheint aber wenn überhaupt kein solcher zu sein.
AW: iPhone Probleme
ach so, natürlich solltest du erst beide Handydaten sichern und dann auf Werkseinstellungen zurücksetzen, bevor du die Daten auf die aktuellen Handys kopierst
AW: Sagt die Frau zum Mann....
Stimmt Marie, der ist alt...mindestens von 2012. :hahaha:
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