Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Laelie

Gehört zum Inventar
Guten Morgen!

Kennt sich hier jemand mit ELTERNZEIT und deren Beantraung aus?

Mitte September bekommen wir nochmal Nachwuchs und mein Mann würde gerne ab Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen.

Allerdings weiß man ja nun nie genau, wann das Kind kommt, was genau schreibt man denn da in den Antrag für den Arbeitsgeber? Ist es rechtens einfach "ab Geburt" zu schreiben? Oder muss ein konkreter Tag angegeben werden?

Elternzeit muss ja mindestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitsgeber beantragt werden. Was ist, wenn das Kind etwas eher kommt und diese Frist dann nicht eingehalten wäre? Ist das in dem Fall egal oder wäre die Mutter (ich) dann die allererste Zeit nach Geburt alleine, weil die Elternzeit des Vaters erst 7 Wochen nach Antragstellung beginnt?

Ich dachte eigentlich, ich hätte das mit der Elternzeit alles soweit verstanden, aber da bin ich mir jetzt doch unsicher. Ist aber auch kompliziert alles...
 

Su

Das Luder
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Ich würde den Arbeitgeber auf alle Fälle auch jetzt schon informieren, er braucht ja Ersatz für die Zeit und dann kann man ja auch mit dem AG besprechen wie das am Besten zu organisieren ist. Und das ein Kind kommt weiß man ja länger als 7 Wochen vor Geburt ;-)

Lg
Su
 

Laelie

Gehört zum Inventar
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Ich würde den Arbeitgeber auf alle Fälle auch jetzt schon informieren, er braucht ja Ersatz für die Zeit und dann kann man ja auch mit dem AG besprechen wie das am Besten zu organisieren ist. Und das ein Kind kommt weiß man ja länger als 7 Wochen vor Geburt ;-)

Ja, das finde ich dem Arbeitsgeber gegenüber eigentlich auch nur fair, wobei ich bisher überall gelesen habe, dass man dies nicht tun soll, da erst ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz besteht?! Wenn mein Mann also jetzt seinen Chef über die geplante Elternzeit informiert, könnte er theoretisch noch gekündigt werden (was mein Mann für ziemlich unwahrscheinlich hält, aber man weiß ja nie?!)

Sein Chef ist aber bisher zumindest darüber informiert, dass mein Mann im September nochmal Vater wird.
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Ich würde den Arbeitgeber auf alle Fälle auch jetzt schon informieren, er braucht ja Ersatz für die Zeit und dann kann man ja auch mit dem AG besprechen wie das am Besten zu organisieren ist. Und das ein Kind kommt weiß man ja länger als 7 Wochen vor Geburt ;-)
Damit wäre ich je nach Arbeitgeber vorsichtig. Ein Mann hat erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit Kündigungsschutz. (Eine Frau hat mit Bekanntgabe der Schwangerschaft Kündigungsschutz.) Ich habe in meinem Leben schon verschiedeneste schlechte Erfahrungen gemacht und ich wäre mit meinem Mann das Risiko nicht eingegangen, obwohl er einen sehr guten Arbeitgeber hat und vermutlich nichts passiert wäre.....vermutlich....
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Mein Mann hat folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr S.,

im Anschluss an die Geburt meines Kindes möchte ich für einen Zeitraum von zwei Monaten Elternzeit anmelden.
Der vom Arzt ermittelte voraussichtliche Entbindungstermin ist der 23.01.2012, eine Abweichung ist möglich.
Ich bitte Sie, mir diese Anmeldung entsprechend zu bestätigen.

Freundliche Grüße


Tobias B.

Das wurde bei beiden Kindern vom Arbeitgeber so akzeptiert und der ist Anwalt.
Der errechnete Geburtstermin ist der, den man zur Berechnung der 7-Wochenfrist hernehmen sollte. Und je nach Arbeitgeber würde ich wirklich erst 8 Wochen vorher Bescheid geben.
 

Laelie

Gehört zum Inventar
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Danke Sabine. Wenn das so geht, werden wir das wohl auch so in etwa schreiben :)
 

Raupe Nimmersatt

lieber nackig & knackig als kackig
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

So geht's, ja. :) Und nach der Geburt die Geburtsurkunde bzw. eine Kopie einreichen.
 

Blümchen

Mama Biber
AW: Beantragung Elternzeit des Vaters ab Geburt

Wie habt ihr es denn gemacht, wenn der Vater die Elternzeit gesplittet hat? Also einmal xWochen und dann nach z.B. einem halben Jahr wieder xWochen? Geht das in einem Antrag oder muss für die zweite Zeit ein neuer Antrag gestellt werden? Weiß das wer?

:winke:
 
Oben