Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

Brini

ohne Ende verliebt
Lohn- und arbeitsrechtlich, kennt sich jmd. aus?

Hallo zusammen,

kennt sich da jemand aus? Geht um die Gehaltsstufe nach Ausbildung bei später Ausbildung...

Bitte PN an mich.. dann werd ich genauer!

Grüssle Sabrina
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

schubs.... niemand hier der sich auskennt :(
 

Su

Das Luder
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

Ev. musst Du Dich etwas klarer ausdrücken, was soll den die Gehaltsstufe nach Ausbildung sein, sowas ist doch nicht gesetzliche geregelt wieviel dann einer zu verdienen hat, oder was meinst Du? Oder meinst Du Tarifrecht, also Firmen die Tarifverträgen haben, aber da wäre dann die Gewerkschaft dazu wichtig zu wissen.

Ein Lohnrecht gibt es meines Wissens gar nicht. Ev. antwortet deswegen keiner, weil wess es das nicht gibt, kann sich auch keiner auskennen:hahaha:

Lg
Su
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

Ja Su, könntest Du Recht haben!

Ich möchte das hier nicht im Kaffeklatsch so genau beschreiben.

Kann man das in einen geschützten Bereich verschieben bitte?

Grüssle Sabrina
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

Brini, also nach dem was ich jetzt so an Erfahrungen aus den Vorstellungsgesprächen habe, gibt entweder der AG eine Tarifgruppe vor oder er gibt das Gehalt vor oder er erwartet von dir eine Gehaltsvorstellung, über die er entweder verhandelt oder die er akzeptiert.

Und da ist völlig egal wie alt du bei Ausbildungsende warst, es kommt darauf an wo du anfangen magst. Ich hab mich orientiert am Durchschnitt der im Landkreis üblichen Gehälter in dem entsprechenden Arbeitsbereich und habe meine Vorstellung daher auch gut vertreten können, weil es eben eine echte Berechnungsbasis gab.
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

So, jetzt habe ich meinen Text geschrieben und nun ist alles weg *grr.

Geht es darum, das wenn du später eine Ausbildung beginnst, auch höher entlohnt wirst, als vergleichsweise jemand der mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt? Falls ja, wende dich doch einfach an die Arbeiterkammer, die können dir sicher einen verlässliche Auskunft geben. Ich weiß nur nicht wie das in Deutschland heißt. Falls du das gemeint hast. Ich meine schon, davon gehört zu haben, bin mir aber nicht 100% sicher.

lg
sabine
 

Juli

Gehört zum Inventar
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

So, jetzt habe ich meinen Text geschrieben und nun ist alles weg *grr.

Geht es darum, das wenn du später eine Ausbildung beginnst, auch höher entlohnt wirst, als vergleichsweise jemand der mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt?

Sowas habe ich ja noch nie gehört...

Im Normalfall (falls Tarifvertrag) wird bei einer Übernahme des Auszubildenden geschaut welche Stelle frei ist. Dementsprechend würde die Person dann auch bezahlt werden.

Da ist es eigentlich egal wann man die Ausbildung begonnen hat.

Ein Unterschied wäre hier dann vllt. noch die Lebensaltersstufe (sofern im Tarivvertrag verankert). Da würde die Person dann natürlich ein höheres Gehalt bekommen. Die Gehaltsstufe würde bleiben, aber innerhalb derer die Lebensaltersstufe entsprechend genutzt.
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Lohn- und arbeitsrechtlich, kennst sich jmd. aus?

Brini, also nach dem was ich jetzt so an Erfahrungen aus den Vorstellungsgesprächen habe, gibt entweder der AG eine Tarifgruppe vor oder er gibt das Gehalt vor oder er erwartet von dir eine Gehaltsvorstellung, über die er entweder verhandelt oder die er akzeptiert.

Und da ist völlig egal wie alt du bei Ausbildungsende warst, es kommt darauf an wo du anfangen magst. Ich hab mich orientiert am Durchschnitt der im Landkreis üblichen Gehälter in dem entsprechenden Arbeitsbereich und habe meine Vorstellung daher auch gut vertreten können, weil es eben eine echte Berechnungsbasis gab.

Hm, ich werde die Antworten mal Stephan zeigen.

So, jetzt habe ich meinen Text geschrieben und nun ist alles weg *grr.

Geht es darum, das wenn du später eine Ausbildung beginnst, auch höher entlohnt wirst, als vergleichsweise jemand der mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt? Falls ja, wende dich doch einfach an die Arbeiterkammer, die können dir sicher einen verlässliche Auskunft geben. Ich weiß nur nicht wie das in Deutschland heißt. Falls du das gemeint hast. Ich meine schon, davon gehört zu haben, bin mir aber nicht 100% sicher.

lg
sabine

Ja, so war das gemeint!

Sowas habe ich ja noch nie gehört...

Im Normalfall (falls Tarifvertrag) wird bei einer Übernahme des Auszubildenden geschaut welche Stelle frei ist. Dementsprechend würde die Person dann auch bezahlt werden.

Da ist es eigentlich egal wann man die Ausbildung begonnen hat.

Ein Unterschied wäre hier dann vllt. noch die Lebensaltersstufe (sofern im Tarivvertrag verankert). Da würde die Person dann natürlich ein höheres Gehalt bekommen. Die Gehaltsstufe würde bleiben, aber innerhalb derer die Lebensaltersstufe entsprechend genutzt.

Ich zeige Stephan eure Antworten, und dann schau'n wir mal. Aber ja, es geht um das Alter, und es gibt einen Tarifvertrag, mit zwei verschiedenen Stufen. Alters und ich glaube Betriebszugehörigkeit wird da unterteilt. Und er möchte nicht ganz unten anfangen, weil er sonst bis zur Rente nie das erreichen kann, wie wenn er mit 20 die Ausbildung abgeschlossen hat.

In der Schweiz läuft das irgendwie alles anders, deswegen stelle ich mich da etwas schwierig an :oops:

Grüssle Sabrina
 
Oben