Widerrufsrecht Fitnessstudio...

Cathleen

Familienmitglied
:winke:

Mein Freundin war vorgestern im Fitnessstudio und wollte gern ein Probetraining über 4 Wochen vereinbaren und sich dann evtl für eine längere Laufzeit entscheiden. SIe wollte sich einfach nur mal beraten lassen.

Ich mein selbst schuld, was dann passierte. Die Frau mit der sie sprach, arbeitete sofort einen Vertrag aus mit 4 Wochen Probetraining und dann im Anschluss 23 Monate zahlungspflichtig. Den Vertrag wollte sie mit nach Hause nehmen um ihn sich durchzulesen. Die Frau meinte aber, das würde nicht gehen :bruddel: Spätestens dann müsste man doch hellhörig werden oder ?

Jedenfalls hat sie dann dort so knall auf Fall unterschrieben :umfall: Und Zuhause voll nen Koller bekommen und ihren Mann gleich mit dem Widerruf wieder hingeschickt. Hat sie da überhaupt eine Chance? Ich mein, es war kein Tür und Angelgeschäft.

ABer was ich gesehen habe,dass es nicht nur so Leuten wie meinem Opa :rolleyes: (nun nicht grad FItnessstudio aber ähnl.) sondern auch echt studierten Leuten ;).

Hat jemand einen Rat ? ICh mein 2 Jahre Vertrag:achtung::achtung: .. echt blöd :(


Sie ehat auch noch keine Antwort vom Studio aber in ihrem Kopf arbeitet es natürliuch ganz schön ..

:winke:

Cathy
 

silvana

Familienmitglied
AW: Widerrufsrecht Fitnessstudio...

Also eigentlich gibt es immer ein 2 wöchiges Widerrufsrecht.

So war das bei meinem Fittnessstudio.

Hab nur ne 1 jährige Mitgliedschaft!! :cool:
 

helenahg

Familienmitglied
AW: Widerrufsrecht Fitnessstudio...

Wenn Probetraining drin steht, dann ist das ja Probe und nicht ein Freimonat und 23 Monate kostenpflichtig. Damit müsste er in der "Probezeit" kündbar sein, nach allgemeinem Verständnis von "Probezeit". Damit dürfte, wenn keine Kündigung im Vertrag vorgesehen ist, der Fall während der Probezeit nicht geregelt sein. Ist dies nicht geregelt, dann geht eine Vertragspartei davon aus, dass in der Probezeit gekündigt werden kann, und die andere nicht. Ich würde dann denken, dass dann der Vertrag im Rahmen eines Inhaltsirrtums, oder zumindest als ein Erklärungsirrtum angefochten werden kann. Bei einem Erklärungsirrtum ist ein Schadensersatzanspruch möglich, der auf dem Schaden basiert, der nachweislich durch die rückwirkende Unwirksamkeit des Vertrags entstanden ist. Ob hier ein Schaden nachgewiesen werden kann, ist aber fraglich. Ein Widerruf wäre das zwar nicht, aber zumindest könnte der Vertrag in dem Fall unwirksam werden.

Aber das sind alles nur Vermutungen meinerseits, mit meinen rudimentären Kenntnissen im Vertragsrecht (BWLer lernen das zwar, sind aber keine Juristen :zwinker:). Zu Beurteilen, wie das mit dem Widerruf oder Unwirksamkeit des Vertrages aussieht ist aber auch schwierig, wenn man nicht weiß, was genau im Vertrag drin steht.
 

Cathleen

Familienmitglied
AW: Widerrufsrecht Fitnessstudio...

Drin steht eben nix von Probezeit :( Naja sie hat heut nochmal ein Gespräch im Studio, vllt klärt sich ja da einiges. Denn ein Widerspruchsrecht ist auch nicht im Vertrag ersichtlich.
 
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