Kündigung Wichtig! Wichtig!

Der Frank

Familienmitglied
Hallo,
ist hier ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Ein Kumpel wurde jetzt zu 31.09.09 gekündigt. Er hat das Arbeitsverhältnis am 01.06.09 begonnen.
Er hat die Kündigung heute erhalten, steht aber Datum von gestern drauf.

Hier der dazugehörige Text aus dem Vertrag:
Die ersten 3 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag zum Monatsende kündigen.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.



Ist das rechtens?
 

piglett

herzliches Hörnchen
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

Also wenn haben sie Deinen Freund zum 30.9. gekündigt ;)

Ist die Kündigung per Brief bei ihm eingegangen?

Lieben Gruß
Silke
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

Die Probezeit endete demnach am 31.08.2009. Wenn der Arbeitgeber deinem Kumpel noch während der Probezeit hätte kündigen wollen, hätte ihm die Kündigung m.E. spätestens am 31.08.2009 zugehen müssen. Maßgeblich ist ja der Zugang der Kündigung, nicht das Datum des eigentlichen Schreibens. Jetzt könnte der Arbeitgeber eigentlich nur noch unter Einhaltung der 1-monatigen Frist zum Monatsende (31.10.2009) kündigen. Ich bin mir eigentlich zu 99 % sicher, das es so ist, aber ich kann gern morgen noch mal meinen Chef fragen. Heute bin ich leider nicht mehr im Büro.
 

Kathy

Gehört zum Inventar
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

Tja, ich fürchte, wenn er nicht nachweisen kann, dass er die Kündigung erst heute bekommen hat, dann isses gültig.

Da steht ja, dass die ersten 3 Monate als Probezeit gelten, sprich: Juni, Juli und August. Und da die Kündigung auf den 31. August datiert ist, ist sie noch in der Probezeit erfolgt, es gelten also die Kündigungsfristen aus der Probezeit. Ich würde also sagen: es ist rechtens wenn er nicht beweisen kann, dass er die Kündigung erst heute bekommen hat.

Da wäre es natürlich jetzt gut zu wissen, ob er die Kündigung per Post bekommen hat (Einschreiben?) oder sie ihm "einfach" in die Hand gedrückt wurde. Hat er denn den Erhalt abgezeichnet? Dann hätte er ja nen Nachweis, dass er sie erst heut gekriegt hat...

Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler drin?
 

Kathy

Gehört zum Inventar
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

Die Probezeit endete demnach am 31.08.2009. Wenn der Arbeitgeber deinem Kumpel noch während der Probezeit hätte kündigen wollen, hätte ihm die Kündigung m.E. spätestens am 31.08.2009 zugehen müssen. Maßgeblich ist ja der Zugang der Kündigung, nicht das Datum des eigentlichen Schreibens.

Stimmt! Muss er aber nachweisen können. Wenn der Arbeitgeber sagt: ich hab ihm aber die Kündigung am 31.08. in die Hand gedrückt und er kann nicht beweisen, dass er sie eben erst heute gekriegt hat (durch abzeichnen der Kündigung etc. pp.) wird er nicht groß was machen können.
 

piglett

herzliches Hörnchen
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

t beweisen kann, dass er die Kündigung erst heute bekommen hat.

Da wäre es natürlich jetzt gut zu wissen, ob er die Kündigung per Post bekommen hat (Einschreiben?) oder sie ihm "einfach" in die Hand gedrückt wurde. Hat er denn den Erhalt abgezeichnet? Dann hätte er ja nen Nachweis, dass er sie erst heut gekriegt hat...

Oder hab ich da jetzt nen Denkfehler drin?

Deswegen hab ich ja gefragt, ob er die Kündigung per Post bekommen hat.
Wichtig ist der Eingang des Kündigungsschreibens im Empfangsbereich (sprich: Briefkasten oder Fach bei der Arbeit oder ähnliches) des zu Kündigenden.
Also der Zeitpunkt, an dem der Freund von der Kündigung hätte Kenntnis erhalten können. Ob er das dann auch tatsächlich gelesen hat, ist zweitrangig.

:winke:
 

Der Frank

Familienmitglied
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

Er soll die Kündigung am 31.08.09 per Mail erhalten haben, was er aber nicht hat.
Wäre ja sowieso ungültig, da man nicht via Mail kündigen kann.

Am 01.09. hat er die Kündigung via Einschreiben bekommen, welches einen Posteingangstempel vom 31.08.09 hat.


Ich bin auch der Meinung, das sie frühestens zum 31.10. kündigen können.
 

Connie

Mary Poppins
AW: Kündigung Wichtig! Wichtig!

Hallo,

ich unterschreib mal bei Kerstin - so würd ich das auch sehen!

dass sie mit 1-Monats-Frist kündigen können, ist innerhalb der ersten 2 Jahre des Arbeitsverhältnisses mMn rechtens.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfristen_im_Arbeitsrecht

Da die Kündigung aber erst am 01.09. zuging, wird sie erst zum 31.10. wirksam. Steht auch hier ganz am Schluss nochmal so ausgerechnet.

Viel Glück Deinem Freund!
 
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