Mensch Sandra, das tut mir so leid. ABER: Bekommt Ihr Wohngeld? Bekommt Ihr Zuschüsse? Wenn das Erziehungsgeld wegfällt, müsstest Du bei allen Zuschüssen mehr bekommen, beim Wohngeld sowieso. Und alles Andere auch prüfen: GEZ-Befreiung, andere Vergünstigungen. Es wird sich vermutlich nicht auf plus/minus Null hinauslaufen, aber ganz so schlimm, wie es jetzt aussieht, wird es bestimmt nicht. Liebe Grüße, Kopf hoch (sagt sich leicht, ist aber wichtig), Britta
Schau mal hier, so einfach geht das nämlich gar nicht.
Hast du schon mal an die Verbraucherzentrale gedacht?
mit was hat der Vermieter denn die Mieterhöhung begründet? Es muss eine Begründung in dem Schreiben sein.
Die Miete darf höchstens 20% erhöht werden (innerhalb von 3 Jahren)
du hast jetzt 3 Monate Zeit, das zu überprüfen !
Also vorher keine höhere Miete zahlen !!!
ach ja, und du hast ein Sonderkündigungsrecht jetzt.
Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann spätestens bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang des Mieterhöhungs-Schreibens außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.